Die Stadt hat bestätigt, dass die Schüler in den städtischen Schulen weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz im Unterricht tragen müssen. Als Grund wird das Überschreiten der 35-Fälle Grenze bei der 7-Tage-Inzidenz genannt. Die Maskenpflicht betrifft die Schüler ab der fünften Jahrgangsstufe.
Nach unseren Informationen haben Schulen im Stadtgebiet bereits Eltern über diese Maßnahme informiert.
Eigentlich würde die Maskenpflicht im Unterricht an den weiterführenden Schulen nicht mehr gelten- am Freitag (18.9.) war sie ausgelaufen. Allerdings gibt es einen Drei-Stufen-Plan des Kultusministeriums, wonach die Schülerinnen und Schüler (ab der 5. Jahrgangsstufe) bei einem Überschreiten der 35-Fälle Grenze wieder im Unterricht einen Mundschutz tragen müssen.
Die Stadt Regensburg hat den bayerischen Corona-Frühwarnwert überschritten. Dieser liegt leicht über dem vorgegebenen Wert von 35 bei 35,389. Wenn die Infektionszahlen weiter steigen, wäre auch eine Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen denkbar.
Das Corona-Testzentrum am Dultplatz musste heute schon gegen halb vier schließen. Die Testkapazitäten von 500 Personen sind bereits ausgeschöpft gewesen. Am Dienstag öffnet das Testzentrum wieder um 8 Uhr.
MB
Die aktuellen Zahlen des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) finden Sie hier: https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/index.htm
Neben Regensburg liegt die sogenannte 7-Tage Inzidenz pro 100.000 Einwohner auch in anderen Städten auf erhöhten, beziehungsweise vergleichsweise überhöhten Werten. So liegt Würzburg bei 40,78 und Neu-Ulm bei 43,63. In der Stadt München findet sich der höchste Wert im Freistaat, mit 56,13. Aufgrund dieser Entwicklung sind die Corona-Maßnahmen in München heute wieder verschärft worden.
Nach Überschreitung des Signalwertes für die 7-Tages-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner für das Stadtgebiet Regensburg hat das Staatliche Gesundheitsamt entsprechend der Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege die Situation bewertet und der Stadt empfohlen, Maßnahmen zur Eindämmung des lokalen Infektionsgeschehens zu ergreifen.
Dabei kommen Maßnahmen sowohl für eine Beschränkung der Personenanzahl im öffentlichen Raum und in gastronomischen Betrieben in Betracht als auch eine Teilnahmebegrenzung bei üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angebotenen oder nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besuchten Veranstaltungen (insbesondere Privatveranstaltungen) und nichtöffentlichen Versammlungen in geschlossenen Räumen oder unter freiem Himmel.
Allgemeinverfügung in Vorbereitung
Eine notwendige Allgemeinverfügung der Stadt wird aktuell erarbeitet und zeitnah in einem gesonderten Amtsblatt veröffentlicht.
Maskenpflicht für alle weiterführenden Schulen in Regensburg
Eine Maskenpflicht für alle weiterführenden Schulen (ab 5. Klasse) gilt laut Freistaat Bayern generell bei einer Überschreitung von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.
Abstand halten, Hygiene beachten und Alltagsmaske tragen
Die Stadt bittet nochmals alle Bürgerinnen und Bürger sich an die AHA-Regel zu halten: Abstand halten – Hygiene beachten – Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen.
Pressemitteilung Stadt Regensburg / MB / MF