Am Mittwoch hatte Ministerpräsident Markus Söder verkündet, dass die Kommunen entscheiden würden, wo das Alkoholverbot gelten soll. Nun hat die Stadt Regensburg reagiert und den Bereich festgelegt. Die Allgemeinverfügung gilt ab 21. Januar 2021, 20:00 Uhr.
Die Stadt Regensburg hat den Bereich festgelegt, in welchem ein Alkoholkonsumverbot vorliegt. Der Bereich umfasst vor allem die Altstadt und Stadtamhof. In diesen Bereichen darf ab 21. Januar 2021 ab 20 Uhr kein Alkohol konsumiert werden.
Die Bereiche im Einzelnen:
- Stadtbezirk Innenstadt
Nördliches Ufer des Donaunordarmes ab der Wehrbrücke bis in Höhe des Unteren Wöhrds -Verlängerung zum Südufer des südlichen Donauarmes - Donausüdufer bis zur Ostgrenze des Villaparks - Villastraße - Adolf-Schmetzer-Straße - Gabelsbergerstraße - Sternbergstraße bis zur Sternbergunterführung - Bundesbahngelände bis zur Galgenbergbrücke – Kreuzung Galgenbergstraße/Friedenstraße - Friedenstraße bis zur Kumpfmühler Brücke – Kumpfmühler Straße - Fürst-Anselm-Allee - Platz der Einheit - Prebrunnallee - westliche Begrenzung des Herzogparks - Donausüdufer bis zur Staustufe Regensburg - Wehrbrücke bis zum Donaunordarm
- Stadtbezirk Stadtamhof
Frankenstraße ab der Einmündung der Ostabfahrt Pfaffensteiner Brücke bis zur Frankenbrücke - Westufer des Regens bis zur Einmündung in die Donau - Donaunordarm bis zur Spundwand des RMD-Kanals - Verlängerung zum Nordufer der Donau - Nordufer des RMDKanals bis in die Höhe der Einmündung der Ostabfahrt Pfaffensteiner Brücke in die Frankenstraße - nördliche Verlängerung zur Frankenstraße
- Öffentliche Verkehrsflächen der Innenstadt und sonstige öffentliche Orte unter freiem Himmel in Bezug auf das Alkoholkonsumverbot in den genannten Stadtbezirken sind hierbei die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze (inklusive Gehwege und Fußgängerzonen) sowie die in den genannten Stadtbezirken liegenden öffentlichen Grün- und Spielanlagen. Die Grün- und Spielanlagen sind im Anlagenverzeichnis der Grünanlagensatzung der Stadt Regensburg vom 25.07.2019 einzeln aufgeführt und im zugehörigen Grün- sowie Spielanlagenplan dargestellt.
Den Lageplan des Alkoholverbots können Sie hier einsehen.
Gericht kippte Alkoholverbot
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte das bayernweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damit gab das Gericht dem Eilantrag eines Regensburgers statt.
Zur Begründung teilte das Gericht mit, dass nach Infektionsschutzgesetz Alkoholverbote nur an bestimmten öffentlichen Plätzen vorgesehen seien. Die Anordnung eines Alkoholverbots für die gesamte Fläche des Freistaats Bayern überschreite daher die Verordnungsermächtigung, die der Bundesgesetzgeber hier erteilt habe. Die Entscheidung des Senats gelte ab sofort bis zu einer Entscheidung.
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