Di, 22.09.2020 , 16:27 Uhr

Regensburg: Stadt ergreift Maßnahmen zur Eindämmung der Infektion

Die Stadt Regensburg hat eine Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Infektion veröffentlicht. Die Maßnahmen sollen ab Mittwoch (23.9.) gelten- und zwar bis einschließlich 29. September. Am Montag (21.9.) hatte die Stadt den Frühwarnwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten. Am Dienstag ist dieser Wert laut LGL allerdings schon wieder unter die 35-Infektionen-Marke gesunken. Trotzdem gibt die die Stadt an, dass die Maßnahmen bis einschließlich 29.9. gelten müssen, auch wenn der Infektionswert sinkt.

Zu den Maßnahmen gehört, dass sich im öffentlichen Raum nur noch maximal Gruppen von 5 Personen (statt 10) treffen dürfen. Dies gilt laut Stadt auch für die Gastronomie. Familien im gleichen Haushalt sind von der Beschränkung ausgenommen. Alkoholische To-go-Getränke dürfen in der Altstadt nur noch bis 22 Uhr verkauft werden. Bereits am Montag hatte die Stadt angekündigt, dass die Maskenpflicht an weiterführenden Schulen aufgrund der Infektionen weiterhin gilt.

 

Pressekonferenz zu den Maßnahmen

 

Die Allgemeinverfügung der Stadt Regensburg

 

Nach Überschreitung des Signalwertes für die 7-Tages-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner am 21. September hat das Staatliche Gesundheitsamt entsprechend der Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege die Situation bewertet und folgende Maßnahmen zur Eindämmung des lokalen Infektionsgeschehens der Stadt Regensburg vorgeschlagen.

Folgende Maßnahmen müssen ab 23. September bis einschließlich 29. September 2020 gelten, auch wenn der Infektionswert wieder unter den Signalwert 35 sinkt:

  • Aufenthalt im öffentlichen Raum in Gruppen ist nur noch bis zu maximal 5 Personen anstelle von bis zu 10 Personen zulässig. Diese Kontaktbeschränkung gilt auch für alle Gastronomiebetriebe im Stadtgebiet. Mehrköpfige Familien, die in einem Haushalt leben, sind davon ausgenommen.
  • Für Veranstaltungen, die üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angebotenen oder nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden, gilt eine Teilnehmerbegrenzung von 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 100 Personen unter freiem Himmel. Zu den Veranstaltungen zählen insbesondere Privatveranstaltungen wie Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Abschlussfeiern oder Vereins- und Parteiveranstaltungen.
  • Zusätzlich wird die Maskenpflicht für alle weiterführenden Schulen (ab 5. Klasse) – wie vom Kultusministerium des Freistaates vorgeschrieben – aufrechterhalten.
  • Zudem wird ein Verkaufsverbot alkoholischer To-go-Getränke ab 22 Uhr angeordnet. Der Ausschank auf genehmigten Freisitzflächen bleibt davon unberührt.
  • Schließlich müssen Reiserückkehrer aus Risikogebieten in eine 14-tägige Quarantäne, sofern sie nicht ein sogenanntes zweites, im Inland ausgestelltes Zeugnis über einen negativen Corona-Test vorlegen, der am 5. bis 7. Tag nach der Einreise vorgenommen wurde.

Auflagen gelten ab 23. September

Die Stadt Regensburg wird als Infektionsschutzbehörde sämtliche durch das Staatliche Gesundheitsamt vorgeschlagene Maßnahmen umsetzen und am Mittwoch, 23. September 2020, eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlichen.

Zeitlich werden die Maßnahmen zunächst bis einschließlich 29. September befristet.

„Die Stadt geht mit diesen Maßnahmen auf Nummer sicher“, so Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer. „Wir werden in enger Abstimmung mit unserem Gesundheitsamt nach einer Woche sehen, wie sich die Infektionszahlen entwickelt haben. Die gestiegene Zahl an Corona-Tests in den letzten Wochen hat sicher auch dazu geführt, dass mehr Infektionen entdeckt wurden.“

Pressemitteilung Stadt Regensburg

 

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