In Regensburg liegt die 7-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner am heutigen Donnerstag, 27. Mai 2021, bei 24,8 und damit den fünften Tag in Folge unter dem Schwellenwert von 100 (23.5.: 49,0 / 24.5.: 45,7 / 25.5.: 45,7 / 26.5.: 32,7 / 27.5.: 24,8). Wie in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) vorgesehen, hat die Stadt das fünfmalige Unterschreiten des Schwellenwerts amtlich bekannt gemacht und wird im Zuge dessen eine weitere Allgemeinverfügung mit weitergehenden Erleichterungen erlassen.
„Nun können wir uns auch an diesem Samstag auf weitere Lockerungen bei den Corona-Regelungen freuen“, so Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer. „Ich bin froh und dankbar dafür, dass wir die nächsten Schritte zu mehr Normalität gehen können. Gleichzeitig appelliere ich an alle, sich weiterhin an die geltenden Regeln zu halten. Wenn es uns miteinander gelingt, diesen Trend fortzusetzen, steht einem wundervollen Sommer in unserer Stadt nichts mehr im Wege!“
Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind in Präsenzform zulässig, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist. Es besteht Maskenpflicht, soweit der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, sowie bei Präsenzveranstaltungen am Platz.
Instrumental- und Gesangsunterricht darf nur als Einzelunterricht in Präsenzform unter folgenden Voraussetzungen erteilt werden:
In der Gastronomie sind weiterhin die Abgabe und Lieferung mitnahmefähiger Speisen und Getränke zulässig. Auch hier gilt die FFP2-Maskenpflicht. Erworbene Speisen und Getränke zum Mitnehmen dürfen nicht am Ort des Erwerbs oder in seiner näheren Umgebung verzehrt werden.
Ausnahmsweise ist die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr vor Ort in folgenden Fällen zulässig:
Hinweis: Sobald der Inzidenz-Wert über 50 liegt, darf die Maske nicht abgenommen werden. Nur solange der 7-Tage-Inzidenzwert für Regensburg unter 50 liegt, darf man im Geltungsbereich der Maskenpflicht in der Regensburger Altstadt alleine an der frischen Luft mit Abstand zu anderen Personen stehenbleiben und essen, trinken oder rauchen.
Sofern in der Stadt Regensburg fünf Tage in Folge der 7-Tage-Inzidenz-Wert von 35 unterschritten wird, treten ab dem übernächsten Tag Lockerungen in Kraft.
In Regensburg wäre das nach jetzigem Stand frühestens Dienstag, 1. Juni 2021. Die Änderung betrifft ausschließlich die Kontaktbeschränkung: Erlaubt ist dann das Treffen der Angehörigen von drei Haushalten, solange dabei eine Gesamtanzahl von zehn Personen nicht überschritten wird.
Stadt Regensburg