Do, 18.04.2024 , 14:32 Uhr

Regensburg: Staatsanwaltschaft beantragt dauerhafte Unterbringung in psychiatrischen Krankenhaus für Brückenschubser

Im Oktober 2023 hat ein 28-Jähriger einen anderen Mann von der Steinernen Brücke geschubst. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus für den Mann beantragt.

Am 13. Oktober 2023 hat eine Tat in Regensburg die Menschen überregional schockiert. Ein Mann hat einen anderen Mann von der Steinernen Brücke gestoßen. Mit schweren Verletzungen musste das Opfer im Krankenhaus behandelt werden. Ein 28 Jahre alter Mann wurde als mutmaßlicher Täter festgenommen. Wir haben darüber berichtet.

Wie die Staatsanwaltschaft Regensburg jetzt mitteilte, hat sie beantragt, den schuldunfähigen 28-jährigen Beschuldigten wegen versuchten Mordes und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.

Der Mann habe den ihn unbekannten Geschädigten, einen 20 Jahre alten Syrer, der rittlings auf der östlichen Brüstung saß und telefonierte, plötzlich und völlig überraschend von der Brücke gestoßen. Anschließend soll der Beschuldigte unbeirrt über die Steinerne Brücke flaniert sein. Dabei zeigte er gegenüber einem zufällig anwesenden Polizeibeamten in Zivil den Hitlergruß.

Das Opfer erlitt durch den Sturz von der Brücke ein Schädel-Hirn-Trauma dritten Grades. Konkrete Lebensgefahr bestand nicht.

Die Ermittlungen von Kripo und Staatsanwaltschaft haben sich laut Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft in den vergangenen Monaten insbesondere darauf, ob der Tat ein fremdenfeindliches Motiv zugrunde liegt. Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten kam zu dem Schluss, dass der Beschuldigte bei der Tat eine manische Episode mit psychotischen Symptomen durchlebte und daher schuldunfähig war. Daher hat die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt.

 

Hier die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Regensburg

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat in der vergangenen Woche eine Antragsschrift zum Landgericht Regensburg erhoben und beantragt, einen schuldunfähigen 28jährigen Beschuldigten wegen versuchten
Mordes und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.

Dem Beschuldigten liegt zur Last, am 13.10.2023 einen 20-jährigen syrischen Geschädigten, der gerade auf der Brüstung der Steinernen Brücke in der Regensburger Altstadt saß, heimtückisch gestoßen zu haben, so dass dieser 6,90m in die Tiefe stürzte und schwer verletzt auf einem steinernen Eisbrecher aufkam. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte aus einer ausländerfeindlichen Gesinnung heraus gehandelt hat.

Wie überregional berichtet kam es am 13.10.2023 gegen 12:15 Uhr bei regem Publikumsverkehr zu einem gewalttätigen Angriff gegen einen syrischen Staatsangehörigen. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der deutsche Beschuldigte den ihm unbekannten Geschädigten, der rittlings auf der östlichen Brüstung der Steinernen Brücke saß und gerade telefonierte, plötzlich und für den Geschädigten völlig überraschend von der Brücke stieß. Nach der Tat soll der Beschuldigte unbeeindruckt weiter über die Brücke flaniert sein und gegenüber einem zufällig anwesenden Polizeibeamten in Zivil den Hitlergruß gezeigt haben.

Durch den Sturz erlitt der Geschädigte ein Schädel-Hirn-Trauma dritten Grades. Konkrete Lebensgefahr bestand trotz der erheblichen Fallhöhe zu keinem Zeitpunkt.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Regensburg konzentrierten sich in den vergangenen Monaten insbesondere darauf, ob der Tat möglicherweise ein fremdenfeindliches Motiv zugrunde liegt. Hierzu wurde unter anderem eine Extraktion der Daten des Mobiltelefons des Beschuldigten durchgeführt, die verschiedene Hinweise auf national-sozialistisches Gedankengut lieferte. Darüber hinaus ergaben sich aufgrund des Tatbildes, Zeugenaussagen und mehrerer beigezogener Ermittlungsverfahren weitere Hinweise auf ein möglicherweise ausländerfeindliches Tatmotiv.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Beschuldigten daher zur Last, versucht zu haben, den Geschädigten heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen zu ermorden.

Der Beschuldigte selbst hat sich im Ermittlungsverfahren sowohl gegenüber dem festnehmenden Polizeibeamten als auch gegenüber dem explorierenden psychiatrischen Sachverständigen geäußert. Gegenüber beiden gab er an, die Tat begangen zu haben, weil er gedacht habe, dass es sich bei dem Geschädigten, den er jedoch nicht kannte, um einen Drogendealer handle. Hinweise für ein strafbares Verhalten des Geschädigten haben die Ermittlungen jedoch nicht ergeben.

Im Rahmen der Ermittlungen wurde ein forensisch-psychiatrisches Sachverständigengutachten eingeholt, welches zu dem Ergebnis gelangte, dass der Beschuldigte bei Begehung der Tat eine manische Episode mit psychotischen Symptomen durchlebte und daher schuldunfähig war. Allerdings gehe von dem Beschuldigten aufgrund seines Zustandes auch zukünftig die Gefahr erheblicher Straftaten aus. Aus diesem
Grunde hat die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt.

Es wird darauf hingewiesen, dass für den Beschuldigten weiterhin uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gilt. Das Landgericht Regensburg wird nunmehr über die Zulassung der Antragsschrift zur Hauptverhandlung entscheiden müssen.

PM Staatsanwaltschaft Regensburg / TVA Onlineredaktion

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