Im Außenbereich von Haslbach soll ein Solarpark entstehen. Die Photovoltaikanlage ist ein gemeinsames Projekt der Stadt Regensburg und einem privaten Investor und soll vier Hektar groß werden – das entspricht einer Größe von knapp sechs Fußballfeldern. Dort soll rund 4,5 Millionen khw Sonnenstrom pro Jahr erzeugt werden. Bürger und Bürgerinnen können sich noch bis zum 8. Juli über das Bauvorhaben informieren. Dafür liegen die Unterlagen offen aus. Außerdem bietet die Stadt diese Woche einen Onlinedialog und einen Informationsrundgang zu dem Solarpark an. Weitere Informationen können Sie der beigefügten Pressemitteilung entnehmen.
JM
Klimaschutz und Energiewende stellen zentrale Herausforderungen einer zukunftsorientierten Stadtentwicklung dar. Vor allem großflächige Photovoltaikanlagen können hier eine wesentliche Stütze der erneuerbaren Stromerzeugung bilden, womit sie einen wertvollen Beitrag zur Energiewende auf kommunaler Ebene leisten können. Zusammen mit einem privaten Vorhabenträger leitet die Stadt Regensburg entsprechende Bauleitplanungen ein.
Der Geltungsbereich des Solarparks Haslbach befindet sich im Außenbereich des nördlichen Regensburger Stadtgebietes. Unmittelbar südlich schließt sich das Gewerbegebiet Haslbach an.
Auf der Planungsfläche mit einer Größe von circa vier Hektar sind insgesamt rund 4,0 MWp installierte Leistung vorgesehen, womit jährlich rund 4,5 Mio. kWh umweltfreundlicher Sonnenstrom erzeugt werden kann. Der Standort des Vorhabens stimmt dabei mit den Vorgaben der städtischen Gesamtstrategie, die Kriterien über die Standorteignung großflächiger Freiflächenphotovoltaikanlagen im Stadtgebiet definiert, überein.
Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen am 25. Mai 2022, die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 288 Solarpark Haslbach beschlossen. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer solchen Anlage erfordert die Änderung des gültigen Flächennutzungsplans.
Mit der Darstellung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Fläche für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien – Sonnenenergie“ im künftigen Flächennutzungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die Ziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 288 „Solarpark Haslbach“ erreichen zu können.