Ein Zugbegleiter meldete gegen 15:00 Uhr, dass ein Fahrgast keinen gültigen Fahrschein vorweisen konnte. Eine Streife der Bundespolizei empfing den Schwarzfahrer bei der Ankunft des Zuges am Hauptbahnhof Regensburg.
Bei der Überprüfung der Personalien des Mannes stellte sich heraus, dass ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen und ein Untersuchungshaftbefehl wegen Sachbeschädigung und gefährlicher Körperverletzung gegen ihn vorlagen.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft und einer ärztlichen Untersuchung der Gewahrsamsfähigkeit überstellten die Beamten den Mann in die Justizvollzugsanstalt Regensburg. Dort wird er zunächst eine Freiheitsstrafe von knapp zwei Monaten absitzen.
BPI Waldmünchen / TK