Der Unternehmer hatte in den Jahren 2017 bis 2021 Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 1.350.000 Euro hinterzogen.
Der Fall begann, als das Gewerbeamt Regensburg die Finanzkontrolle Schwarzarbeit über eine auffällige Häufung von Gewerbeanmeldungen im Bereich Trockenbau informierte. Die Anmeldungen stammten von EU-Ausländern, die an der Firmenadresse des Bauunternehmers registriert waren. Obwohl die Arbeiter angaben, als selbstständige Gesellschafter von GbRs tätig zu sein, waren ihre Wohnsitze über das gesamte Bundesgebiet verteilt.
Die Untersuchungen ergaben, dass die Gewerbeanmeldungen auf Initiative des Bauunternehmers erfolgten. Die Arbeiter wurden stundenbasiert entlohnt und unterstanden den Weisungen des Unternehmers, was sie zu abhängigen Beschäftigten machte. Der Bauunternehmer meldete sie jedoch nicht zur Sozialversicherung, sondern stellte sie als Scheinselbstständige dar.
In der Gerichtsverhandlung räumte der Unternehmer die Tatvorwürfe vollständig ein und gestand, aus groben Eigennutz gehandelt zu haben. Der Bauunternehmer muss nun eine Gesamtstrafe von 2 Jahren und 11 Monaten antreten.
Hauptzollamt Regensburg / FC