Nachdem in der vergangenen Woche vor Gericht bekannt geworden ist, dass die Tretzel-Verteidiger Strafanzeige gegen Christian Schlegl erstatten, hat dieser nun reagiert. Über seine Verteidiger wird jetzt mitgeteilt, Schlegl müsse sich „solcher Angriffe und taktisch durchschaubarer Manöver gegen seine Glaubwürdigkeit und Persönlichkeit erwehren“. Deswegen sei jetzt von der Schlegl-Seite Anzeige wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung erstattet worden.
Wie in den Medien berichtet, wurde unser Mandant von Seiten des Herrn Tretzel bzw. der Rechtsanwälte des Herrn Tretzel angezeigt. Es ging um die Zeugenvernehmung unseres Mandanten im sog. „Wolbergs-Prozess“. Bereits bei anderer Gelegenheit ließ der Verteidiger Dr. Florian Ufer kundtun, dass unser Mandant wegen angeblicher Falschaussage angezeigt worden sei.
Unser Mandant muss sich solcher Angriffe und taktisch durchschaubarer Manöver gegen seine Glaubwürdigkeit und Persönlichkeit erwehren, daher haben wir für ihn nun Anzeige bei der StA Regensburg wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB) erstattet.
Im Wesentlichen kann zusammengefasst werden: Ausgangspunkt des Vorgehens der Tretzel-Anwälte ist eine Antwort unseres Mandanten zu Spenden für seinen Wahlkampf. Sachgerechter Weise muss zu jeder Antwort auch die zugrundeliegende Frage ins zentrale Blickfeld gerückt werden. Die Frage des weiteren Verteidigers des Franz W. (RA Dr. Birkenmaier) am 04.10.2018 an Herrn Schlegl zielte eindeutig und für die dort anwesenden Prozessteilnehmer klar auf etwaige vom Immobilienzentrum Regensburg in seinem Wahlkampf erhaltene Spendenzahlungen ab. Also, ob unser Mandant, der bekanntlich als CSU-OB-Kandidat einen Wahlkampf führte, Spendenzahlungen vom IZ erhielt. Derart war die Frage des RA Birkenmaier zu verstehen. Alles andere wäre auch sinnbefreit, denn unser Mandant kann keine Aussagen über andere Wahlkämpfe tätigen, erst recht nicht für andere CSU-Verbände. Allein auf die Frage des RA Dr. Birkenmaier nach etwaigen IZ-Spenden in seinem Wahlkampf, betonte Herr Schlegl, dass die CSU keine Spende erhielt. „Die CSU hat keine Spende bekommen.“
Dazu steht unser Mandant und folgend wird auch ersichtlich, warum aus Sicht unseres Mandanten die Tretzel-Anwälte wider besseren Wissens Herrn Schlegl einer Falschaussage bezichtigen:
Laut MZ vom 20./21.10.2018 werden in dem Artikel „Tretzel-Anwälte machen ernst“ als Begründung für die Anzeige gegen unseren Mandanten im Wesentlichen zwei Aspekte genannt. Es habe eine Zahlung vom IZ-Gründer Thomas D. im Januar 2014 an die CSU Obertraubling (!) gegeben, ferner eine Zahlung von ihm im Juli 2013 an die „Regensburger CSU“. Dies wurde an die Medien geleitet und damit erstattete man wohl am 15.10.2018 Strafanzeige, obwohl die obig benannte Fragestellung nach Spenden im Wahlkampf des Herrn Schlegl seit 04.10.2018 bekannt war und die Tretzel-Anwälte, jedenfalls Herr RA Dr. Ufer, (teilweise) Akteneinsicht in die Ermittlungsakten unseres Mandanten – und somit Kenntnis – von entscheidenden Details, wie eben diese Zahlungen von Juli 2013 oder Januar 2014, hatten.
Zunächst: Die CSU Obertraubling ist nicht die die CSU Regensburg-Stadt. Unser Mandant führte nicht im Landkreis einen Landratswahlkampf, sondern in der Stadt Regensburg einen OB-Wahlkampf. Ferner: Bei nur durchschnittlichem Aktenstudium, z.B. der E-Mail vom 26.07.2013, die gerade von RA Dr. Ufer sogar gegen unseren Mandanten angeführt wurde (hier bedankt sich Herr Schlegl für die Bereitschaft einer Unterstützung, jedoch kamen dann keine Spenden ein), geht deutlich eine Kontonummer für das Kommunalwahlkampfkonto hervor. Hiervon strikt zu trennen und ebenso aus Akteninhalten ersichtlich ist das Landtagswahlkampfkonto der Regensburger CSU! Bekanntlich fand im September 2013 in ganz Bayern eine Landtagswahl statt. Hier hatte sich der Regensburger CSU-Kandidat Dr. Rieger zur Wahl gestellt. Für Spenden des Landtagswahlkampfes – somit gerade nicht für den Wahlkampf unseres Mandanten (nur hiernach wurde er gefragt) – hatte sich die Regensburger CSU aus Transparenzgründen eine andere Kontonummer organisiert. Dies ist aus diesseitiger Betrachtung auch aus Akteninhalten ersichtlich. Die Zahlung vom Juli 2013 ging daher wohl auf das Konto des Landtagswahlkampfes. Es wird zu prüfen sein, ob Herr Tretzel bzw. seine Anwälte aufgrund der Aktenkenntnis von der anderen Kontonummer des Landtagswahlkampfkontos (beginnend mit 20 … statt mit 10 ….) wussten.
Das heißt: KEINE der beiden von den Tretzel-Anwälten genannten Spenden hat auch nur irgendwas mit dem Wahlkampf unseres Mandanten zu tun. Unser Mandant geht davon aus, dass die Tretzel-Awälte dies erkannten, aus taktischen Prozessgründen aber Anzeige gegen ihn erstatteten. Auch Zeugen haben Persönlichkeitsrechte und müssen sich nicht alles gefallen lassen. Ein Anfangsverdacht der falschen Verdächtigung liegt jedenfalls vor.
Pressemitteilung