Am 19.09.2017 gegen 14.30 Uhr stellte ein Beamter der Wasserschutzpolizei in Regensburg im Rahmen der Überwachung der Anlegestelle für Fahrgastkabinenschiffe im Donausüdarm in Regensburg fest, dass aus dem Heckbereich eines Fahrgastkabinenschiffes aus einer Bordwandöffnung (Entlüftungsleitung) mit ca. 10 cm Durchmesser im Zeitraum von 25 Minuten eine schäumende Flüssigkeit in die Donau gleitet wurde.
Wie die bisherigen Ermittlungen ergaben, lief die Flüssigkeit, bei der es sich nach ersten Feststellungen um ungeklärtes Abwasser handelt, aus einer dafür eigentlich nicht vorgesehenen Entlüftungsöffnung ins Gewässer.
Dies ließ die Beamten auf eine nicht ordnungsgemäße funktionierende Bordkläranlage schließen.
Außerdem soll sich dieser augenscheinlich technisch und rechtlich nicht ordnungsgemäße Vorgang in der Vergangenheit bereits öfters ereignet haben.
Es wurde ferner Fehler in der Dokumentation der Bordkläranlage festgestellt.
Nach Rücksprache mit dem Landesamt für Umwelt wurden Wasserproben entnommen und werden ausgewertet.
Ein Gutachter wurde durch die Staatsanwaltschaft beauftragt, die Kläranlage auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen.
Die Untersuchung fand in Nürnberg statt.
Die Ermittlungen gegen den Maschinisten und Kapitän bzw. Ausrüster laufen wegen Verdacht der Gewässerverunreinigung und des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen.
Pressemitteilung/MF