Fr, 26.11.2021 , 11:58 Uhr

Regensburg: Rechtliche Schritte gegen Schließung des Romantischen Weihnachtsmarktes eingeleitet

Am vergangenen Freitag war noch die offizielle Eröffnung – am Mittwoch musste der Romantische Weihnachtsmarkt auf Schloss Thurn und Taxis dann schon wieder schließen. Grund sind die aktuellen Corona-Vorgaben des Freistaats. Demnach sind alle Weihnachtsmärkte in Bayern verboten. Der Veranstalter will das aber nicht auf sich sitzen lassen und hatte bereits Anfang der Woche rechtliche Schritte angekündigt – und: jetzt damit auch Ernst gemacht.

Regensburg: Eilantrag gegen Weihnachtsmarkt-Schließungen und finanzielle Hilfen für Schausteller

 

Peter Kittel, der Veranstalter des Romantischen Weihnachtsmarktes auf Schloss Thurn und Taxis hat rechtliche Schritte gegen die Weihnachtsmarkt-Schließung eingeleitet. Am Mittwoch sei der Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingegangen. Wenn das Gericht dem Antrag statt gibt, soll der Weihnachtsmarkt so schnell wie möglich wieder öffnen. Sollte das Gericht den Antrag ablehnen, könnte der Weihnachtsmarkt ab 16. Dezember wieder öffnen, da – nach aktuellem Stand – die Corona-Regelungen dann auslaufen.

"Was ich beim besten Willen nicht nachvollziehen kann, ist, dass wenn man im Sommer weiß, was im Winter passiert, dass man dann nicht handelt", so Peter Kittel.

 

Mit der folgenden Botschaft hat er sich Peter Kittel gestern an seine rund 120 Standbetreiber gewendet:

„Liebe Marktbeschickerinnen, liebe Marktbeschicker,

liebe Standbetreiberinnen, liebe Standbetreiber,

vielen, vielen Dank für Ihr tapferes Durchhalten in einer für alle sehr schwierigen Situation. Danke auch für den Zuspruch und die Solidaritätsbekundungen, die uns auf verschiedenen Wegen erreicht haben. Das hat meinem engagierten Team und mir sehr gut getan. Danke auch für die durchweg für uns alle positiven Aussagen gegenüber den Medien.

Sie sollen wissen, dass wir in diesen Tagen und Stunden die juristische Prüfung der Situation mit aller Kraft voran treiben. Gestern haben wir eine Einstweilige Verfügung auf den Weg gebracht. Wir wissen nicht, wie schnell die Gerichte arbeiten und wie das Ergebnis dann aussieht. Das ist für Sie dahingehend wichtig, dass wir – falls eine schnelle Entscheidung zu unseren Gunsten getroffen wird – den Romantischen Weihnachtsmarkt auf Schloss Thurn und Taxis auch schnell wieder hochfahren wollen.

Gelingt dies zunächst nicht, ist die nächste Zielmarke der 15. Dezember 2021. Dann läuft die momentane Schließungsverfügung aus. Sofern diese nicht verlängert wird, wäre eine Öffnung wieder möglich. Wir halten Sie natürlich über den Fortgang der Ereignisse auf dem Laufenden. Bitte verfolgen Sie unsere Schritte auch immer wieder auf der Homepage https://wm-tut.de sowie in Facebook und Instagram.

Bitte bleiben Sie mutig und gesund!

Peter Kittel

 

Auszug aus dem Eilantrag:

 

Schausteller schreiben Brief an Wirtschaftsminister Aiwanger

Der Deutsche Schaustellerbund (Zweiggeschäftsstelle Nürnberg) hat einen Brief an Staatsminister Hubert Aiwanger – stellvertretend für alle Abgeordneten des Bayerischen Landtages – geschrieben. „Wir solidarisieren uns mit den Schaustellern und den Inhalten des Briefes zu 100 Prozent“, so Peter Kittel.

Für den Schaustellerbund sei die Absage der Weihnachtsmärkte in Bayern völlig unerwartet gekommen. Das Wirtschaftsministerium habe die betroffenen Verbände zu einem Runden Tisch geladen, das Ergebnis sei aber absolut nicht zufriedenstellend gewesen. Sie seien nun in großer Sorge, dass sie mit unzureichenden "Hilfsangeboten" abgespreist werden würden.

"Das ist für uns nicht akzeptabel, hat doch der Ministerpräsident letzte Woche öffentlich zugesagt, dass die Schausteller entschädigt werden müssen!" - Deutscher Schaustellerbund e.V.

Die Schausteller beklagen unter anderem die Kurzfristigkeit der Absage. 2020 sei dies rechtzeitig geschehen, sodass sich die Schausteller besser darauf einstellen konnten. Dieses Jahr sei dies aber nicht der Fall gewesen. Die von der Ministerpräsidentenkonferenz verlängerte Überbrückungshilfe III Plus sei für dieses Jahr allein aufgrund der betrieblichen Fixkosten nicht ausreichend. Vor allem die bereits getätigten Käufe für Fleisch- und Backwaren, sowie Getränke müssen ebenfalls erstattet werden. 

All dies würde die Überbrückungshilfe III Plus nicht erfassen. 

"Wir fordern daher, unsere Einbußen im Rahmen einer Schausteller-November/Dezember-Hilfe vollständig zu kompensieren." - Deutscher Schaustellerbund e.V.

 

 

HCWAGNER / MB

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