Fr, 01.03.2019 , 07:44 Uhr

Regensburg: Projektentwickler sollen sich um den Emmeramsplatz kümmern

Die Projektentwickler Hitzler Ingenieure und Real Asset aus München sollen sich um die weitere Entwicklung des Areals Emmeramsplatz in Regensburg kümmern. Das hat der Stiftungsausschuss einstimmig beschlossen. In einer Pressemitteilung ist auch die Rede von Sanierungskosten in Höhe von 30 bis 40 Millionen Euro. Um diese Kosten zu finanzieren, soll das Areal künftig so genutzt werden, dass es sich rentiert. Die Stiftung darf die Kosten nicht aus ihrem eigenen Vermögen finanzieren.

Die Pressemitteilung von Stadt und Evangelischer Wohltätigkeitsstiftung:

 

In nichtöffentlicher Sitzung hat der Stiftungsausschuss einstimmig beschlossen die Projektentwicklungsgesellschaften Hitzler Ingenieure und Real Asset aus München mit der weiteren Entwicklung des Quartiers der Stiftung am Emmeramsplatz zu beauftragen.

Vor allem das zu erstellende Nutzungskonzept ist ein wichtiger Baustein für die zukünftige Entwicklung des Areals. Nutzungsmöglichkeiten müssen erarbeitet, bestehende Nutzungsüberlegungen bewertet sowie Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt werden. Die beiden Büros sind in der Entwicklung von großen städtischen Quartieren sehr erfahren und renommiert. Sie haben sich für den Auftrag im Hinblick auf ihre jeweilige Expertise zusammengeschlossen.

Die Entwicklung des Areals ist ein äußert komplexes Thema. Es müssen viele fachliche, konzeptionelle, bauliche und wirtschaftliche Aspekte beachtet werden. Auch der Denkmalschutz im Weltkulturerbe Regensburg spielt eine gewichtige Rolle. „Eine sorgfältige, auf Qualität ausgerichtete Planung und eine damit verbundene professionelle Öffentlichkeitsarbeit hat für den Stiftungsausschuss absolute Priorität vor Zeitplänen“, so die Vorsitzende des Stiftungsausschusses Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer.

Die seit 800 Jahren bestehende Stiftung ist auf langfristige, nachhaltige Projektentwicklungen ausgelegt. Die wirtschaftliche Bedeutung ist vor dem Hintergrund der hohen zweistelligen Millioneninvestition erheblich.

 

Wichtig ist dem Ausschussgremium, nochmals Folgendes deutlich zu machen:

 

  • Die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung ist keine städtische Institution. Sie ist eine völlig eigenständige Einrichtung. Sie wird durch die Stadt Regensburg lediglich verwaltet. Bei dem Quartier handelt es sich nicht um städtisches Eigentum, sondern um Stiftungseigentum. Die Stiftung ist ein privater Eigentümer. Deshalb sind, wenn es um den Rahmen der Entwicklung des Areals geht, ausschließlich die individuellen Stiftungsinteressen, die Stiftungssatzung und das Stiftungsrecht entscheidend. Gemäß diesen Maßgaben trifft der Stiftungsausschuss, dem auch Vertreter der Evangelischen Kirche angehören, die Entscheidung über die Nutzung. Ob die Maßgaben eingehalten werden, wird von der Stiftungsaufsicht der Regierung der Oberpfalz überwacht.
  • Die Stiftung muss die Gebäude gemäß dem Stiftungsrecht im Sinne einer wirtschaftlichen Verwaltung rentierlich nutzen, um Geld zur Erfüllung des Stiftungszwecks zu verdienen. Oder sie kann die Gebäude bzw. die Gebäudeteile im Rahmen des abschließend in § 2 Abs. 2 der Stiftungssatzung geregelten Stiftungszwecks nutzen (siehe Punkt 5).
  • Nach ersten Schätzungen liegt die Investitionssumme der Generalsanierung im Bereich von 30 bis 40 Millionen Euro. Zur Finanzierung dieser hohen Summe müssen große Bereiche des Areals rentierlich genutzt werden. Die Stiftung darf zur Finanzierung nicht auf ihr Stiftungsvermögen zurückgreifen. Der Bestanderhaltungsgrundsatz des Stiftungsgesetzes legt fest, dass das Grundstockvermögen ungeschmälert zu erhalten ist.
  • Für die zukünftige Nutzung sind der Sitz der Stiftungsverwaltung und die Bruderhauskirche als feste Größen gesetzt. Die Stiftung ist aktuell in der Beurteilung, ob eine weitere eigene Nutzung des Areals in Betracht kommt. So könnten Teilbereiche des Quartiers wie bisher für Wohnen und Gewerbe genutzt werden. Die weiteren Teilbereiche könnten im Rahmen des Stiftungszwecks der Altenhilfe zum Beispiel durch Betreutes Seniorenwohnen, Tagespflege genutzt werden. Damit könnte das bestehende Angebot der Stiftung in der Altenhilfe (Alten- und Pflegeheim Johannesstift, Ambulanter Dienst und das gemeinsam mit den Barmherzigen Brüdern betriebenen Zentrums für Altersmedizin, Paul-Gerhardt-Haus) ergänzt, weiterentwickelt und Synergieeffekte genutzt werden.
  • Der Stiftungszweck liegt in der Kranken-, Alten-, Jugend- und Bedürftigenhilfe. Der in § 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung allgemein an der Formulierung der Abgabenordnung orientierte Stiftungszweck erhält seine Konkretisierung durch die in § 2 Abs. 2 Ziffer 1 bis 6 festgelegten Maßnahmen. Die in der Diskussion Dritter in Rede stehende Nutzung von Teilen der zum Grundstockvermögen gehörenden Liegenschaft „vormaliges Evangelisches. Krankenhaus“ z.B. als Bürgerhaus, Haus der Vereine oder soziokulturelles Zentrum entspricht auch nach Auffassung der Stiftungsaufsichtsbehörde nicht dem Stiftungszweck. Nach Wegfall des Stiftungszweckes „Evangelischen Krankenhaus“ unterliegt die Liegenschaft bei den diskutierten Nutzungen den allgemeinen Regelungen zum Grundstockvermögen nach Art. 6 des Bayerischen Stiftungsgesetz. Danach muss neben der Werterhaltung auch die Wirtschaftlichkeit sichergestellt sein, um mit den sich daraus ergebenden Erträgen den Stiftungszweck zu erfüllen. Zugleich müssen die mit der Sanierung und Umwidmung des Gebäudes verbundenen enormen Kosten, insbesondere die eingegangenen Verbindlichkeiten, mit den Erträgen refinanziert werden, zumal die Werthaltigkeit des Grundstockvermögens insgesamt in keiner Weise geschmälert werden darf.

 

Hintergrund

Bis mindestens Mitte 2020 werden die Gebäude zwischen Emmeramsplatz und Obere Bachgasse aufgrund der Generalsanierung des Obermünsterzentrums noch als Büros für die rund 200 Mitarbeiter der Diözesanverwaltung Obermünster benötigt.

 

Pressemitteilung Stadt Regensburg

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