Kurz vor 11:00 Uhr schnappte die Bundespolizei eine gesuchte Frau am Regensburger Hauptbahnhof. Ihr Aufenthaltsort war den Sicherheitsbehörden bis dahin unbekannt gewesen. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hatte einen Vollstreckungshaftbefehl gegen die 43-Jährige verhängt, weil sie wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe verurteilt worden war und diese nicht bezahlt hatte. Außerdem hatte sie auch ein Fahrverbot aufgebrummt bekommen: Ihr Führerschein war im Fahndungscomputer der Polizei zur Sicherstellung ausgeschrieben.
Auch bei ihrer Kontrolle konnte die Frau die im Haftbefehl fällige Summe nicht begleichen. Bundespolizisten verhafteten sie deshalb und brachten sie zum Verbüßen einer 25-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe ins Gefängnis. Den Führerschein der Frau konnten die Beamten aber nicht sicherstellen. Die 43-Jährige hatte diesen nicht dabei und gab an, ihren Führerschein verloren zu haben.
Bundespolizei / JM