Die Beamten kontrollierten den gesuchten Mann in der Nacht gegen 21:45 Uhr am Bahnsteig 3. Beim Datenabgleich in polizeilichen Fahndungssystemen kam ein Vollstreckungshaftbefehl zutage: Die Staatsanwaltschaft Regensburg hatte den Mann zur Festnahme wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ausgeschrieben.
Da der Syrer seine Geldstrafe ignoriert hatte, drohte ihm eine Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tagen.
Seine Einlieferung in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt konnte der Verurteilte nur noch durch die Begleichung des ausstehenden Geldbetrages verhindern.
Nachdem er die dreistellige Summe bezahlte, entließen ihn die Beamten aus dem Gewahrsam.
Bundespolizei Waldmünchen / MB