Im Stadtgebiet Regensburg werden folgende öffentliche Verkehrsflächen der Innenstadt und sonstige öffentliche Orte unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, gemäß § 26 Satz 2 der 13. BayIfSMV (Alkoholkonsumverbot), festgelegt:
Der genaue räumliche Umgriff ergibt sich aus dem Lageplan zur örtlichen Bestimmung des Geltungsbereichs des Alkoholkonsumverbots und des Alkoholabgabeverbots (Stand 29.06.2021) unter https://www.regensburg.de/aktuelles/coronavirus/corona-regelungen und https://www.regensburg.de/aktuelles/coronavirus
Erst vergangene Woche hatte das Verwaltungsgericht das Alkoholkonsumverbot gekippt und weitere Änderungen angekündigt.
Stadt Regensburg/MB