Eine Serie von Pkw-Aufbrüchen, überwiegend im Bereich von Friedhöfen im Stadtgebiet ist geklärt.
Zwischen dem 03.08.2014 und dem 14.08.2014 waren es sechs Fälle in denen der oder die zunächst unbekannten Täter Fahrzeuge auf Parkplätzen aufgebrochen hatten und darin abgelegte Handtaschen entwendeten.
Die Täter hatten es auf Bargeld oder zumindest Scheckkarten samt PIN abgesehen. Der hierbei an den Fahrzeugen entstandene Sachschaden liegt nach jetziger Bewertung bei etwa 3000 Euro. Hinzu kommen etwa 6000 Euro Beuteschaden. Ausschließlich Frauen waren dabei die Opfer. Die Fahndung nach dem oder den Tätern sollte in den Nachmittagsstunden des 15.08.2014 Erfolg haben. Zivilfahnder nahmen in der Landshuter Straße einen 30-jährigen Arbeitslosen und seinen ebenfalls arbeitslosen 38-jährigen Begleiter, die beide in Regensburg wohnhaft sind, fest.
Bei einem der Männer fand sich bei der Durchsuchung ein Handy, das aus einem Pkw-Aufbruch stammte. Damit lief die Ermittlungsmaschinerie der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg an, in deren Folge sich der 30-jährige Haupttäter geständig zeigte. Anders sein Begleiter, der von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte.
Wegen wiederholter Drogendelikte und der oft damit einhergehenden Beschaffungskriminalität waren die Tatverdächtigen bereits wiederholt in Erscheinung getreten.
Das Duo hatte im Vorfeld der ihnen zur Last gelegten Taten im Bereich der Friedhöfe mögliche Opfer ausgespäht und dann „zugeschlagen“. Zurück blieben eingeschlagene Scheiben an geparkten Autos. Aus den vorgefundenen Handtaschen entnahmen sie das Bargeld oder die Scheckkarten. Beigefügte Notizen zur PIN ermöglichten es bei einigen der Taten zudem mehrmals Geldbeträge von den Konten der Opfer abzuheben, wodurch der eingangs erwähnte Diebstahlsschaden zustande kam.
Das erbeutete Geld nutzten die Tatverdächtigen zum Erwerb von Betäubungsmitteln.
Auch wenn diese Taten durch den erfolgreichen Aufgriff geklärt sind, so will das Polizeipräsidium Oberpfalz nicht versäumen, generell darauf hinzuweisen, Handtaschen, Rucksäcke und dergleichen nicht sichtbar im Auto liegen zu lassen und natürlich selbstredend auch nicht die PIN mit den Scheckkarten zu deponieren. Wohin das führen kann, zeigen die geschilderten Fälle.
Nachdem gegen den 30-Jährigen bereits ein Haftbefehl wegen Eigentumsdelikten bestand, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
In nahezu jedem der Fälle wurden zudem eine Vielzahl von Dokumenten und persönlichen Gegenständen, wie Hausschlüsseln entwendet, deren Wiederbeschaffung und daran sei auch hier erinnert, einen großen Zeitaufwand und möglicherweise auch finanziellen Aufwand abseits des Schadens durch den Diebstahl von Bargeld nach sich zieht.
PM