Di, 28.02.2017 , 13:02 Uhr

Regensburg: OB Wolbergs ist frei!

Der vorläufig suspendierte Oberbürgermeister der Stadt Regensburg Joachim Wolbergs ist aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Wolbergs Anwalt Peter Witting hat heute gegenüber TVA bestätigt, dass sich Wolbergs bereits auf freiem Fuß befindet. Zuvor hatte ein Sprecher des Landgerichts Regensburg die anstehende Freilassung des OBs bestätigt. Bereits am Freitag habe die Staatsanwaltschaft signalisiert, dass eine ausser Vollzug Setzung der Haft in Frage käme. Grund ist laut Landgericht, dass die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft bereits fortgeschritten sind.

Gegen Wolbergs wurden als Auflage allerdings mehrere nicht näher genannte Kontaktverbote verhängt. Sollte der OB gegen diese verstoßen, so könne die Untersuchungshaft wieder in Kraft treten.

 

Experte Dr. Jan Bockemühl erklärt uns im Gespräch, was die Entscheidung für den immer noch vorläufig suspendierten Oberbürgermeister bedeutet.

 

Die Mitteilung des Landgerichts:

Mit Beschluss vom 28. Februar 2017 hat die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg den Haftbefehl des Amtsgerichts Regensburg vom 16. Januar 2017 gegen den Oberbürgermeister der Stadt Regensburg, Joachim Wolbergs, gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Das Beschwerdegericht bestätigte die Auffassung der Vorinstanz, dass gegen den Beschuldigten dringender Tatverdacht bestehe und der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr vorliege.

Mit der Außervollzugsetzung des Haftbefehls trug die Kammer dem geänderten Umstand Rechnung, dass angesichts des Fortschreitens der Ermittlungen inzwischen mildere Mittel als der Vollzug der Untersuchungshaft ausreichend erschienen, um der Verdunkelungsgefahr zu begegnen. Auch die Staatsanwaltschaft Regensburg war einer Außervollzugsetzung des Haftbefehls im laufenden Beschwerdeverfahren zuletzt nicht mehr entgegengetreten.

Das Amtsgericht Regensburg erließ am 16. Januar 2017 Haftbefehl wegen Bestechlichkeit und Vorteilsannahme gegen den Beschuldigten. Aufgrund des Haftbefehls wurde der Beschuldigte am 18. Januar 2017 festgenommen. Er befand sich seither in Untersuchungshaft. Nachdem der Beschuldigte Haftprüfung beantragt hatte, ordnete das Amtsgericht Regensburg mit Beschluss vom 1. Februar 2017 die Aufrechterhaltung des Haftbefehls und dessen weiteren Vollzug an. Die hiergegen gerichtete Beschwerde führte aus den genannten Gründen zur Freilassung des Beschuldigten. Bei Nichtbefolgung der zur Abwendung des Vollzugs der Untersuchungshaft erteilten Auflagen müsste der Beschuldigte jedoch mit einer erneuten Invollzugsetzung des Haftbefehls rechnen. Ob der Haftbefehl zu gegebener Zeit aufgehoben werden kann, hängt vom weiteren Verlauf der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Regensburg ab.

 

 

Umfrage: Wir haben in Regensburg nach der Entscheidung des Landgerichts Stimmen eingeholt.

 

Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer äußert sich:

Auch Regensburgs Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer hat sich heute zur Freilassung geäußert. Die Stadt hat von der anstehenden Freilassung aus der Presseerklärung der Verteidigung des vorläufig suspendierten OBs erfahren:

„Für Joachim Wolbergs persönlich freut es mich sehr, dass der Haftbefehl gegen ihn außer Vollzug gesetzt wurde. Für die Stadtverwaltung ändert sich dadurch aber vorerst nichts. Durch die vorläufige Dienstenthebung, die von der Landesanwaltschaft verfügt wurde, kann Oberbürgermeister Wolbergs sein Amt bis auf weiteres nicht ausüben. Daher bleibt es bei der Vertretungsregelung und ich führe weiterhin die Dienstgeschäfte.“

Anwalt: Wolbergs wird Kampf aufnehmen

Auch der Rechtsanwalt des vorläufig suspendierten Oberbürgermeisters Joachim Wolbergs hat sich heute in einer Pressemitteilung zur Entscheidung aus Regensburg geäußert. Rechtsanwalt Peter Witting schreibt heute:

Auf die Beschwerde der Verteidigung hat das Landgericht Regensburg heute den gegen Joachim Wolbergs erlassenen Haftbefehl ausser Vollzug gesetzt. In dieser Verfahrenssituation ist aus Sicht der Verteidigung Folgendes hervorzuheben:

Herr Wolbergs hat sich in seiner Funktion als Oberbürgermeister zu jeder Zeit ausschließlich an den ihm anvertrauten Interessen der Bürger der Stadt Regensburg orientiert. Der Vorwurf der Käuflichkeit widerspricht nicht nur fundamental seinem grundsätzlichen Verständnis von diesem Amt, sondern auch der Art und Weise, wie er dieses Amt tatsächlich gelebt hat. Mit den in einem Strafverfahren zur Verfügung stehenden Mitteln und der gebotenen Intensität wird Herr Wolbergs deshalb nun auch den Kampf gegen die erhobenen Vorwürfe wie auch die in die Öffentlichkeit getragenen Spekulationen und Mutmaßungen zu seiner Person aufnehmen.

 

Videos: Spendenermittlungen in Regensburg

Pressemitteilung/MF

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