Gegen 20:00 Uhr beobachtete der Ladendetektiv eines Supermarktes am Regensburger Bahnhof, wie ein Mann mit einem unbezahlten Paar Boxershorts den Kassenbereich verlassen wollte. Die verständigte Bundespolizei kontrollierte den Beschuldigten und stellte noch weiteres Diebesgut bei dem 34-jährigen Deutschen fest: Zwei Dosen eines Biermischgetränkes.
Zudem entdeckten die Bundespolizisten eine bestehende Fahndungsnotierung zur Festnahme. Der Mann war schon in der Vergangenheit wegen mehrerer Diebstahlsdelikte in Erscheinung getreten und ist zur gerichtlichen Hauptverhandlung Ende September nicht erschienen. Deshalb hatte das Amtsgericht Regensburg einen Haftbefehl gegen ihn erlassen.
Auch in dem betreffenden Supermarkt war der Mann bereits zuvor wiederholt straffällig geworden. Ihm war deshalb ein lebenslanges Hausverbot erteilt worden. Da er dagegen verstoßen hat, ermittelt die Bundespolizei nun nicht nur wegen Diebstahls, sondern auch wegen Hausfriedensbruchs.
Am Sonntagvormittag (17. Oktober) entschied die zuständige Richterin, dass der Haftbefehl gegen den 34-Jährigen bis zur Hauptverhandlung aufrechterhalten bleibt.
Daraufhin brachten die Beamten der Bundespolizei den Mann in die Justizvollzugsanstalt Regensburg.
Bundespolizei Waldmünchen/MB