Mi, 18.09.2024 , 18:28 Uhr

Regensburg/München: Wolbergs muss wohl wieder vor Gericht

Der ehemalige Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs muss im Zuge der Spendenaffäre wohl erneut vor Gericht.

Der frühere Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs muss weiter auf eine Entscheidung in seinem Rechtsstreit warten: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat sich gegen eine Entscheidung über seine Verfassungsbeschwerde entschieden. Der Justizweg des Kommunalpolitikers ist somit noch nicht erschöpft.

Keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Sowohl der Verteidiger von Joachim Wolbergs, Peter Witting, als auch ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts bestätigten, dass eine Verfassungsbeschwerde gegen drei frühere Urteile abgelehnt wurde. Diese Urteile stammen von Landgericht Regensburg (2019 und 2020) sowie vom Bundesgerichtshof (BGH) (2021). Im Mittelpunkt der Verfahren standen unter anderem Wahlkampfspenden.

Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft

Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Rechtsweg noch nicht erschöpft sei. Der BGH hatte 2021 das Urteil des Landgerichts Regensburg teilweise aufgehoben und den Fall an das Landgericht München I zurückverwiesen. Hier ging es um den Vorwurf der Vorteilsnahme gegen Wolbergs zwischen 2011 und 2014, von dem er freigesprochen worden war.

Keine allgemeine Bedeutung der Verfassungsbeschwerde

Die Verfassungsbeschwerde wurde auch mit der Begründung abgelehnt, dass sie keine allgemeine Bedeutung habe und dass kein schwerwiegender Nachteil entstehe, wenn der Rechtsweg weiterverfolgt werde. Wolbergs hatte sich jedoch auf genau diesen Punkt berufen.

Weitere Verfassungsbeschwerde geplant

Laut seinem Anwalt wird sich Joachim Wolbergs nicht entmutigen lassen. Nach der vollständigen Ausschöpfung des Rechtswegs wird eine erneute Verfassungsbeschwerde in Betracht gezogen.

Hintergrund der Verfahren

Die Verfahren gegen Wolbergs drehen sich um seine Einwerbung von Parteispenden im Kommunalwahlkampf 2014. In einem ersten Prozess wurde er 2019 wegen Vorteilsnahme verurteilt, jedoch blieb er straffrei. Im zweiten Prozess wurde er 2020 wegen Bestechlichkeit zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Mehrere Vorwürfe wurden dabei fallengelassen.

BGH hebt Urteil teilweise auf

Der BGH hob im November 2021 das erste Urteil teilweise auf und kritisierte es als zu milde. Der Fall wurde daraufhin an das Landgericht München I weiterverwiesen. Das zweite Urteil aus dem Jahr 2020 wurde hingegen bestätigt.

 

Zuerst berichtete die Mittelbayerische Zeitung.

 

dpa / FC

Das könnte Dich auch interessieren

18.09.2024 Regensburg: Circus Barelli trotzt dem Regenwetter Eigentlich wäre am 18. September der Circus Barelli in Regensburg gestartet. Das Regenwetter der letzten Tage macht das aber unmöglich. Deshalb wird der Start auf den 25. September verschoben. 18.09.2024 Oberpfalz: Mehr als 400 Verstöße gegen Kindersicherung und Gurtpflicht festgestellt Im Zeitraum vom 10. bis 13. September führte das Polizeipräsidium Oberpfalz umfassende Kontrollen zur Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht durch. Über 500 Einsatzkräfte waren an der Aktion beteiligt, die auch von der Bereitschaftspolizei unterstützt wurde. Bei den Kontrollen wurden mehr als 400 Verstöße festgestellt. 18.09.2024 Erneut vermisst: 15-jährige Gianna Emilia Rocco aus Pettendorf Die 15-jährige Gianna Emilia Rocco aus Pettendorf wird seit dem 12. September erneut vermisst, nachdem sie kurzzeitig in die Obhut ihrer Eltern zurückgekehrt war, und die Polizei Nittendorf bittet um Hinweise zu ihrem Aufenthaltsort. 18.09.2024 Regensburg: Vielzahl an Fahrzeugen beschädigt Am 17.09.2024 wurden im Regensburger Kasernenviertel insgesamt 36 Fahrzeuge von einer 46-jährigen Frau beschädigt, die nach ihrer Festnahme in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurde.