Der wegen des Mordes an dem Münchner Modezaren Rudolph Moshammer verurteilte Iraker ist nach 18 Jahren Haft in Deutschland in sein Herkunftsland abgeschoben worden. Die Maschine der Iraqi Air mit der Flugnummer IA 236 war am Donnerstagnachmittag vom Frankfurter Flughafen mit wenigen Minuten Verspätung nach Bagdad gestartet. Der heute 43-Jährige sei beim Gang an Bord sehr ruhig und friedlich gewesen, sagte ein Sprecher der Bundespolizei der Deutschen Presse-Agentur.
Zuvor war mit der Anerkennung der Identität des Mannes durch den Irak die Voraussetzung für den Abschiebeflug geschaffen worden. Das notwendige Passersatzpapier lag laut bayerischem Landesamt für Asyl und Rückführungen inzwischen vor.
Er wird das Flugzeug in seinem Herkunftsland als freier Mann verlassen, wie sein Anwalt Adam Ahmed vor Kurzem sagte. Sein Mandant habe die Abschiebung gewollt.
Der als Mörder des Münchner Modezaren Rudolph Moshammer verurteilte Iraker bleibt in Haft. Der Anwalt des Verurteilten habe den Antrag auf Haftentlassung zurückgenommen, sagte ein Sprecher des Landgerichts Regensburg am Freitagabend. Das «Straubinger Tagblatt» berichtete darüber zuerst.
Der Rücknahme des Antrags sei ein schriftlicher Hinweis der Strafvollstreckungskammer vorausgegangen, dass eine Entlassung nach vorläufiger Würdigung derzeit nicht in Betracht komme, erläuterte der Sprecher. Grundsätzlich wäre eine vorzeitige Haftentlassung ab dem 15. Januar – also Sonntag – infrage gekommen, da dann die Mindestverbüßungsdauer von 18 Jahren in diesem Fall abläuft.
Am Samstag hatte sein Verteidiger Adam Ahmed der Deutschen Presse-Agentur in München noch gesagt, dass der verurteilte Iraker auf eine Abschiebung in seine Heimat hoffe. «Ja, mein Mandant will und wird in den Irak zurückkehren».
Mittlerweile sei durch den Irak die Identität des Mannes anerkannt, teilte das Landesamt für Asyl und Rückführungen auf Anfrage mit. Das notwendige Passersatzpapier liege vor. «Nun befinden wir uns in enger Kooperation mit der Bundespolizei, der Justiz und den irakischen Behörden zur Organisation und Durchführung eines zeitnahen Rückführungsfluges des Betroffenen.»
Die Staatsanwaltschaft München I hatte bereits im November 2022 erklärt, dass sie im Falle einer Abschiebung aus der Haft heraus von einer weiteren Vollstreckung der Haftstrafe absehen würde. Der Mann dürfte dann lebenslang nicht mehr nach Deutschland einreisen. Die Staatsanwaltschaft hatte aber eine Entlassung aus der Haft auf zur Reststrafenbewährung innerhalb Deutschlands abgelehnt.
Damit sind die zentralen Voraussetzungen für die Abschiebung geschaffen. Der Anwalt des Mannes, Adam Ahmed, hatte am Wochenende gesagt, sein Mandant hoffe auf die Abschiebung. Er hatte deshalb den Antrag auf Haftentlassung in Deutschland zurückgenommen. Ahmed kündigte aber an, den Antrag erneut zu stellen, falls sein Mandant in den nächsten zwei Wochen nicht abgeschoben werde. Grundsätzlich wäre eine vorzeitige Haftentlassung ab dem 15. Januar möglich gewesen, da dann die Mindestverbüßungsdauer von 18 Jahren in diesem Fall ablief.
Im Januar 2005 hatte der damals 25 Jahre alte Iraker Moshammer in dessen Haus im Münchner Vorort Grünwald mit einem Stromkabel erdrosselt. Moshammer, der seine Homosexualität nie öffentlich machte, hatte ihn mit nach Hause genommen. Der Iraker wurde wenig später festgenommen, seine DNA-Spuren wurden am Tatort gefunden. Das Landgericht München I verurteilte ihn wegen Mordes und Raubes zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.
dpa