Das Landgericht Regensburg verhandelt seit Montag gegen einen 33-jährigen Geisterfahrer. Der Mann aus dem Landkreis Freyung Grafenau hatte am 23. März auf der A3 bei Regensburg einen tödlichen Unfall verursacht.
Laut Anklageschrift war der Spiegelauer am 23. März erheblich angetrunken auf der A3 in Richtung Nürnberg unterwegs. Auf dem Parkplatz Grafenried wendete er und raste mit Termpo 120 entgegen der Fahrtrichtung fast zwei Kilometer weiter. In der sogenannten “Waldhäuslkurve” bei Sinzing rammte er frontal das Auto einer 59-jährigen Krankenschwester. Die Frau aus dem Landkreis Regensburg hatte keine Chance, dem Unfall auszuweichen und starb noch an der Unglücksstelle. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Regenburg lautet Mord. Kurz vor dem Unfall kam es beinahe zu einem Zusammenstoß. “Das war das Signal für den Angeklagten, dass er falsch unterwegs war”, sagte der Sprecher der Regensburger Staatsanwaltschaft, Wolfhard Meindl.
Die Anklage geht deshalb von vorsätzlichem Mord aus. Bereits eine Stunde vor dem Unfall sei der Angeklagte in Schlangenlinien auf der B8 unterwegs gewesen. Der 33-Jährige war zum Zeitpunkt des Unfalls auf Freigang. In der JVA Landshut hatte er eine Haftstrafe wegen Drogendelikten abgesessen. Diese Haftstrafe endet noch im November. Der Angeklagte kommt dann aber nicht frei, sondern geht direkt in Untersuchungshaft, wegen der Mordanklage. Bei einer Verurteilung wegen Mordes erwartet den Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe. Ein Urteil wird Ende des Monats erwartet.
ClP