Neben den schon in dieser Woche festgelegten Straßen und Gassen in der Fußgängerzone und Plätzen gilt nun insbesondere
- in der kompletten Maximilianstraße
- und in der Drei-Kronen-Gasse
ab Montag, 26. Oktober, eine Maskenpflicht von 6 bis 24 Uhr.
Alkoholkonsumverbot auf öffentlichen Plätzen
Im Stadtgebiet werden weiterhin stark frequentierte öffentliche Plätze mit einem Alkoholkonsumverbot belegt. Konkret:
- Bismarckplatz,
- Neupfarrplatz,
- Domplatz (mit Domstraße und Krauterermarkt)
- Haidplatz
Wie bisher werden die (neuen) Regelungen der Allgemeinverfügung stetig überprüft und gegebenenfalls weiter angepasst.
Weitere Informationen zur aktuellen Allgemeinverfügung mit Lageplan unter www.regensburg.de
Hintergrund
Die Bayerische Corona-Ampel wird täglich auf der Internetseite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter www.stmgp.bayern.de bekannt gegeben. Diese ist auch auf der Homepage der Stadt Regensburg unter „Informationen zum Corona-Virus“ verlinkt.
pm/LS