Die Bundespolizisten kontrollierten gestern am Regensburger Bahnhof einen 29-jährigen Mann, der sich gegenüber den Beamten nicht ausweisen konnte. Als die Polizisten dessen Taschen kontrollierten, entdeckten sie im Stoffbeutel ein Messer mit einer Klingenlänge von 35 Zentimetern. Dabei sollte man wissen, dass das Führen von Messern mit einer Klingenlänge über 12 Zentimetern ist waffenrechtlich verboten.
Die Bundespolizisten stellten das Messer sicher und ließen den Mann anschließend frei. Den 29-Jährigen erwartet ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Bundespolizei/JM