Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten Totschlag vor und forderte eine achtjährige Haftstrafe. In der Anklageschrift lautete der Tatvorwurf noch Mord.
Die Verteidigung plädierte auf viereinhalb Jahre Haft wegen Totschlags und forderte die Einweisung in eine Entziehungsanstalt. Die beiden Verteidiger gingen von verminderter Steuerungsfähigkeit beziehungsweise von Schuldunfähigkeit bei der Frau aus. Auslöser der Tat soll der Hund der Tochter gewesen sein, den diese wegen der Mutter habe abgeben müssen.
Die 33-jährige Deutsche hatte ihre Mutter im Juli in deren Wohnung unter anderem mit einem Messer und mit einer Porzellanfigur angegriffen. Das Opfer verblutete. Die Angeklagte, die unter einer Alkoholerkrankung und einer Borderline-Störung leidet, ist seit ihrer Festnahme in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.
Anfang Dezember ist der Prozess vor dem Landgericht Regensburg gestartet.
dpa/MB