Eine 19-Jährige und eine 21-Jährige lösten gegen 03:15 Uhr im Flughafen-Express am Hauptbahnhof Regensburg einen Alarm aus.
Auf der Zugtoilette betätigten die beiden Frauen die Not-Taste und teilten dem Lokführer über die Sprechanlage mit, dass sie nicht wüssten, wie sich die Toilettentüre von innen wieder öffnen ließe. Da die Damen trotz der Erklärungen des Lokführers die Türe scheinbar nicht öffnen konnten, befreite sie der DB-Mitarbeiter mittels eines Vierkant-Schlüssels aus ihrer vermeintlichen Notlage.
Schnell wurde aber klar, dass sich die jungen Frauen einen „Spaß“ erlaubt haben. Als der Triebfahrzeugführer, die beiden befreit hatte, fand er sie lachend und kichernd in der Zugtoilette vor.
Das hat nun Folgen. Die Bundespolizei Waldmünchen hat Ermittlungen wegen Missbrauchs von Notrufen gegen die Deutsche und die Bulgarin eingeleitet. Die Bulgarin wird sich zudem wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen. Bei ihrer Durchsuchung fanden die Beamten eine geringe Menge eines Cannabis-Produkts.
Im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Notrufen warnt die Bundespolizei:
Der absichtliche oder wissentliche Missbrauch von Notrufen ist strafbar. Im Falle von verursachten Zugverspätungen können zudem zivilrechtliche Folgen drohen. Jemand, der bewusst falschen Alarm auslöst, kann für die entstandenen Kosten zur Verantwortung gezogen werden. Und das kann teuer werden.
Bundespolizei/JM