Infolge der Unwetter im Frühjahr 2024, insbesondere in den Landkreisen Kelheim und Regensburg, sind viele Einwohner von Überschwemmungen betroffen. Die Katastrophenhilfe des Caritas-Diözesanverbands Regensburg bietet auch nach der Katastrophe umfangreiche Unterstützung an. So können Betroffene weiterhin finanzielle Soforthilfen beantragen, unabhängig davon, welche Schäden entstanden sind. Die Frist zur Antragstellung endet erst am 21. Mai 2025, während staatliche Hilfen teilweise nur noch bis Ende August 2024 beantragt werden können.
Besondere Aufmerksamkeit schenkt Caritasdirektor Michael Weißmann der psychosozialen Beratung. Diese sei entscheidend, um die psychischen Folgen der Katastrophe zu bewältigen. „Nicht nur materielle Schäden müssen behoben werden, auch die psychische Regeneration braucht oft Unterstützung,“ betont Weißmann.
Für die Hochwassergeschädigten wurden zwei neue Anlaufstellen in Regensburg und Kelheim geschaffen. Hier helfen die Mitarbeiter nicht nur bei der Beantragung von Soforthilfen, sondern unterstützen auch bei Anträgen für staatliche Gelder und vermitteln bei Bedarf zu anderen Fachdiensten der Caritas.
Der Caritasverband hat zudem eine größere Anzahl an Bautrocknern angeschafft, die bei Bedarf ausgeliehen werden können. Diese Maßnahme zeigt, dass der Bedarf an solchen Geräten bei zukünftigen Notfällen schnell gedeckt werden soll.
Viele der Hilfsmaßnahmen der Caritas werden durch Spenden finanziert. Diese Mittel fließen sowohl in die finanzielle Soforthilfe als auch in technische Hilfsmittel und die Finanzierung befristeter Personalstellen. Der Diözesan-Caritasverband Regensburg erhält dabei Unterstützung von Caritas International.
Diözesan-Caritasverband Regensburg / FC