Aufgrund der sich weiter abschwächenden Pandemielage hat die Bundesregierung die sogenannte „Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung“ zum 1. März 2023 beschlossen.
Demnach entfällt die Testpflicht für Besucher, Begleitpersonen, Veranstaltungsteilnehmer und sonstige Gäste des UKR komplett.
Zum Schutz der Patienten sind Besucher auf Station jedoch weiterhin verpflichtet, einen medizinischen Mund-Nase-Schutz (OP-Maske oder FFP2-Maske) zu tragen und die Vorgaben zur Händedesinfektion einzuhalten. Für Patienten und andere externe Personen entfällt generell die Maskenpflicht, solange sie keine Anzeichen eines respiratorischen Infektes (Husten, Schnupfen, Fieber etc.) aufweisen.
Stationäre Patienten können im UKR weiterhin täglich zwischen 13:00 und 18:00 Uhr besucht werden. Jeder Patient kann pro Tag bis zu zwei Besucher empfangen, auch zeitgleich.
Mehr Informationen: https://www.ukr.de/corona-hinweise.
UKR / MB