Mi, 28.09.2022 , 11:53 Uhr

Regensburg: Katze Rosie fährt alleine mit dem Flughafenexpress

In Regensburg ist eine Katze zur blinden Passagierin geworden und so von Regensburg nach München und wieder zurück gereist.

Am Dienstag (27.9) hat ein Zugbegleiter in einem Regionalexpress einen herrenlosen Gegenstand in seinem Zug gemeldet. Die Bundespolizei rückte an – und fand statt Gepäck eine kuschelige Katze. Rosie hatte zu diesem Zeitpunkt schon eine ziemliche Tour hinter sich. Sie war nämlich in Regensburg in den frühen Morgenstunden unbemerkt in den Zug gestiegen, nach München gefahren – und dann wieder zurück in die Domstadt.

MF

 

Die Mitteilung der Bundespolizei

Der Zugbegleiter eines Regionalexpresses meldete gegen 07:00 Uhr dem Bundespolizeirevier Regensburg einen „herrenlosen Gegenstand“ in seinem Zug. Beim Eintreffen der Beamten am Zug wartete eine kuschelige Überraschung auf sie: Es handelte sich bei dem „Gegenstand“ in Wahrheit um eine alleinreisende Katze.

Nach Auskunft des Zugbegleiters befand sich die Katze seit der ersten Fahrt um 03:18 Uhr im Zug. Die Mieze trug eine Plombe mit den Daten der Eigentümerin um den Hals. Damit konnte auch die Identität des Wollknäuels polizeilich festgestellt werden: Die Katzendame heißt „Rosie“.

Die verständigte Katzenbesitzerin holte „Rosie“ am Bundespolizeirevier ab. Sie teilte mit, dass „Rosie“ auch nachts Regensburg erkunden darf. Die kleine Abenteurerin wollte wohl in die große Welt hinaus, denn sie muss sich in den frühen Morgenstunden unbemerkt in den Flughafenexpress geschlichen haben. Weshalb sie am Flughafen doch nicht ausstieg, konnte nicht geklärt werden. Die Bundespolizisten spekulierten darüber, ob ihr vielleicht bewusst geworden war, dass sie nicht genug „Mäuse“ für ein Flugticket dabei hatte. Jedenfalls fuhr sie mit dem gleichen Zug wieder zurück nach Regensburg in die Arme ihrer glücklichen Besitzerin.

Auch mit dem Zugticket gab es Probleme, denn „Rosie“ hatte keines. In diesem besonderen Fall verzichteten die Beamten aber auf eine Anzeige wegen Erschleichens von Leistungen.

Pressemitteilung Bundespolizei

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