Brückenspringen – gefährlich und auch illegal
Mit dem Sprung zweier Jugendlicher von der Regenbrücke im Stadtnorden lösten diese am Wochenende einen größeren Rettungseinsatz aus. Ein Zeuge hatte die beiden Minderjährigen gestern Nachmittag beobachtet, als sie in den Fluss Regen sprangen. Er verlor sie dann aus den Augen, weshalb die Einsatzkräfte der Polizei, Wasserschutzpolizei, Hubschrauberstaffel sowie der Wasserrettung den Bereich absuchten. Schließlich konnten Zeugen Entwarnung geben, welche gesehen haben, wie die Kinder aus dem Wasser steigen.
Die Polizei warnt vor solchen Aktionen, welche lebensgefährlich und auch verboten sind, sowie kostspielige Einsätze verursachen.
Gerade in Bundeswasserstraßen ist das Schwimmen und somit auch das Springen von Brücken aufgrund des Schiffverkehrs nicht erlaubt. Zudem kommen noch Gefahren von Gegenständen (Bäume, Äste usw.) unter Wasser sowie die Falscheinschätzung der Strömung und die kühle Wassertemperatur hinzu.
Die Polizei appelliert an die Vernunft mit derartigen Aktionen nicht das eigene Leben zu gefährden und nur in den erlaubten Bereichen zu schwimmen.
JM