In dieser Woche soll es laut Medienberichten zu einem Haftprüfungstermin für Regensburgs Oberbürgermeister Joachim Wolbergs kommen. Das Amtsgericht Regensburg konnte einen solchen Termin gestern nicht bestätigen.
Allerdings haben die Anwälte des in Untersuchungshaft sitzenden Wolbergs bereits unmittelbar nach dessen Festnahme eine solche Haftprüfung beantragt. Das Gesetz sieht vor, dass die Anhörung zu einer solchen Haftprüfung innerhalb von zwei Wochen stattfindet.
Wie uns ein Gerichtssprecher bereits am Dienstag bestätigt hat, muss eine Anhörung zur Haftprüfung nicht zwingend bedeuten, dass am gleichen Tag auch eine Entscheidung zur U-Haft folgt. Dies kann je nach Fall auch ein paar Tage länger dauern.
MF