Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens, gerade in den Wintermonaten, bestand ein hohes Risiko der Übertragung der Erkrankung auf gehaltene Vögel und Geflügelbestände. Deshalb war aus Gründen der Seuchenprävention eine Anpassung und Verschärfung der Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen zwingend notwendig und im Dezember 2021 wurde vom Umweltamt eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Stadtgebiet in die Pflicht nahm.
Glücklicherweise konnte durch die strikte Umsetzung dieser Maßnahmen ein Geflügelpestausbruch bei gehaltenen Vögeln bzw. Geflügelbeständen im Stadtgebiet verhindert werden.
Die derzeit steigenden Temperaturen und die damit verbundene stärkere Sonnenstrahlung führen zu einer Verminderung der Geflügelpestviren in der Umwelt und somit zur Senkung des Infektionsdrucks, was u.a. daran zu erkennen ist, dass die gemeldeten Fälle von Geflügelpest auch bei Wildvögeln in den letzten Wochen stark rückläufig sind. Aus diesem Grund kann die Anordnung der verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen aufgehoben werden.
Nichtsdestotrotz sind zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände die gesetzlich vorgeschriebenen Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen durch die Tierhalter stets zu beachten und strikt einzuhalten. Besondere Vorsicht ist bei Tieren mit Auslauf bzw. in Freilandhaltung geboten. Auch außerhalb größerer Seuchengeschehen ist der direkte Kontakt von Haus- und Nutzgeflügel zu Wildvögeln, v. a. Wassergeflügel, zu verhindern. Große Vorsicht ist zudem beim Handel mit Lebendgeflügel im Reisegewerbe und innergemeinschaftlichem Verbringen in Bezug auf Länder mit ausgeprägtem Geschehen angezeigt.
Um eine erneute größere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird auch im Stadtgebiet das bestehende Wildvogelmonitoring intensiv weitergeführt und die Situation genau beobachtet. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte dennoch vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden.
Es wird darum gebeten, tote Wildvögel unter Angabe des Fundorts und wenn möglich der Vogelart zeitnah an die Veterinärabteilung des Umweltamtes (Telefon 507-3319; E-Mail veterinaeramt.stadtregensburg@regensburg.de) zu melden. Außerhalb der Dienstzeiten nimmt die integrierte Leitstelle der Berufsfeuerwehr die Meldungen entgegen.
Weitere Informationen sind auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/) zu finden. Außerdem steht die Veterinärabteilung des Umweltamtes für Fragen zur Verfügung.