Dies betrifft alle, deren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, um ihn in einen fälschungssicheren EU-Führerschein zu tauschen. Der Umtausch ist verpflichtend, da der alte Führerschein nach Ablauf der Frist seine Gültigkeit verliert.
Betroffene können den Umtausch entweder persönlich bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes Regensburg oder online vornehmen. Die Behörde empfiehlt, frühzeitig einen Antrag zu stellen, um Wartezeiten zu vermeiden. Öffnungszeiten der Führerscheinstelle sind Montag bis Mittwoch von 7:30 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr, Donnerstag von 7:30 bis 11:30 Uhr (Nachmittag nur nach Terminvereinbarung) sowie Freitag von 7:30 bis 11:30 Uhr. Eine Terminvereinbarung ist über die Webseite des Landratsamtes möglich.
Wer seinen Führerschein nicht bis zum Stichtag umtauscht, riskiert ein Verwarngeld. Es ist wichtig zu beachten, dass der Umtausch keine Gesundheitsprüfung oder andere Tests erfordert – es handelt sich lediglich um eine verwaltungs-technische Maßnahme. Der neue Führerschein wird auf 15 Jahre befristet ausgestellt, jedoch bleibt die Fahrerlaubnis selbst unbefristet gültig.
Für den Umtausch werden folgende Unterlagen benötigt:
Falls der alte Führerschein nicht bei der aktuellen Wohnsitzbehörde ausgestellt wurde, muss eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde beantragt werden. Die Kosten für den Umtausch betragen ca. 25 Euro plus die Gebühren für das Passfoto.
Auch Inhaber von Scheckkartenführerscheinen, die noch nicht zur Umtauschpflicht aufgefordert wurden, können ihren Führerschein freiwillig umtauschen.
Weitere Informationen zum Umtausch finden Sie unter:
Landkreis Regensburg / FC