Ein 42-Jähriger muss für 12 Jahre ins Gefängnis, weil er im Herbst 2016 seine Lebensgefährtin erschlagen hat. Das Urteil gegen den Mann lautete heute in Regensburg auf Totschlag. Zusätzlich ordnete das Gericht eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.
Mord konnte dem 42-Jährigen nicht nachgewiesen werden. Unter anderem weil das Gericht einen Vorsatzwechsel erkannte. Am Anfang des Abends habe der Mann noch nicht vorgehabt seine Lebensgefährtin zu töten. Er hatte sie dann stundenlang mit Fäusten und Füßen traktiert. Doch auch wann genau die tödlichen Verletzungen entstanden war nicht genau zu klären, genau wie niedrige Beweggründe des Mannes.
dpa/MF