Ausgerechnet wegen Schwarzfahren hat ein 41-Jähriger am Mittwoch (1. Februar) doppelt Ärger bekommen. Der Mann war in einem ICE von Passau nach Regensburg unterwegs. Ein Zugbegleiter erwischte ihn beim Schwarzfahren. Da der Mann auch keinen Ausweis dabei hatte, schaltete der Zugbegleiter die Bundespolizei ein. Diese stellte dann fest, dass gegen den 41-Jährigen ein Haftbefehl wegen Fischwilderei vorlag.
MF
Am Mittwochmorgen (1. Februar) hat ein Zugbegleiter einen 41-Jährigen in einem ICE beim Schwarzfahren erwischt. Die herbeigerufenen Bundespolizisten nahmen den Rumänen nach der Überprüfung fest. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Fischwilderei vor.
Gegen 7:15 Uhr meldete ein Zugbegleiter in einem ICE von Passau nach Regensburg dem Bundespolizeirevier Regensburg eine Person ohne Fahrschein. Da der Mann auch keine Identitätsdokumente vorlegen konnte, bat der Zugbegleiter die Bundespolizei um Feststellung der Personalien bei der Ankunft in Regensburg.
Bei der Überprüfung des 42-Jährigen im polizeilichen Fahndungssystem stellte sich heraus, dass die Justiz per Haftbefehl nach dem Mann fahndete. Das Amtsgericht Wittmund hatte den Rumänen wegen Fischwilderei rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt und die Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet. Da er seine Strafe bisher nicht beglichen hatte, erließ die Staatsanwaltschaft Aurich einen Vollstreckungshaftbefehl.
Nachdem der 41-Jährige den geforderten Geldbetrag von rund 430 Euro nicht aufbringen konnte, lieferten ihn die Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt Regensburg ein. Zudem erwartet ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Erschleichens von Leistungen.
Bundespolizei