2. Gastronomie & Alkohol
In der Gastronomie ist die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt. Von 23 Uhr bis 6 Uhr darf an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste kein Alkohol verkauft werden. Auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, die von der Kommune festzulegen sind, besteht von 23 Uhr bis 6 Uhr ein Alkoholverbot. In Regensburg betrifft dies zunächst den Bismarckplatz, den Neupfarrplatz, den Domplatz, die Domstraße, den Krauterermarkt und den Haidplatz. Weitere Plätze werden geprüft.
Da die Regeln am 18. Oktober 2020 um 0 Uhr in Kraft treten, gelten diese Verbote in der Nacht vom 17. auf den 18. Oktober 2020 jeweils von 0 Uhr bis 6 Uhr.
3. Private Feiern und Treffen
Private Feiern (unabhängig, an welchem Ort sie stattfinden) und Kontakte im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken (auch in der Gastronomie) werden auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen beschränkt.
„Die strengeren Maßnahmen stellen natürlich eine Belastung für die Regensburgerinnen und Regensburger dar. Sie sind aber wichtig, damit sich das Infektionsgeschehen nicht unkontrolliert ausbreitet“, erklärt Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer. „Alle sind jetzt aufgerufen, sich an die Regeln zu halten und damit ihre eigene Gesundheit und die der anderen – vor allem der Risikopatienten – zu schützen.“
Geltungsdauer der neuen Regeln
Die Regeln gelten bis zum Ablauf des Tages, an dem Regensburg letztmals in der Bayerischen Corona-Ampel unter den Städten und Landkreisen mit „7-Tage-Inzidenz ab 35“ (gelb) aufgeführt ist. Bei erneuter Aufführung Regensburgs würden die Regeln nach demselben Muster automatisch wieder in Kraft treten und gelten.
Sollte die 7-Tage-Inzidenz in Regensburg auf 50 oder mehr steigen, würde dies in der Bayerischen Corona-Ampel auf der Liste „7-Tage-Inzidenz ab 50“ (rot) veröffentlicht. Ab dem Tag, nachdem Regensburg erstmals auf dieser Liste genannt würde, würden für die Stadt automatisch die zusätzlichen Regeln gelten, die die Staatsregierung für diesen Fall festgelegt hat.
Die Bayerische Corona-Ampel wird täglich auf der Internetseite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter https://www.stmgp.bayern.de/ bekannt gegeben. Diese ist auf der Homepage der Stadt Regensburg unter „Informationen zum Corona-Virus verlinkt.
Die aktuelle Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kann unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_7 eingesehen werden.