„Es gilt dann 3G mit 3×1“, erklärt die Medizinisch-Ärztliche Direktorin PD Dr. Sylvia Pemmerl. 3G dürfte bekannt sein. Die Besucher müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Dies müssen sie am Eingang mit einem Impfnachweis, der Bestätigung über den Genesenenstatus oder einem tagesaktuellen Schnelltest aus der Apotheke oder einem Testzentrum nachweisen. Zudem müssen sich alle Besucher mit ihrem Personalausweis oder Führerschein ausweisen. Diese Voraussetzungen gelten auch für Termine in unseren ambulanten Sprechstunden.
„3×1 ist vermutlich noch nicht so bekannt. Das heißt, dass jeder Patient einmal täglich für eine Stunde Besuch von einer Person bekommen kann“, erklärt Dr. Pemmerl.
Die Person darf dabei täglich wechseln. Die Besuchszeiten sind von Montag bis Freitag von 14 bis 18 Uhr und am Wochenende von 11 bis 17 Uhr. Weitergehende Ausnahmen bei den Besuchszeiten gelten weiterhin im Kreißsaal, auf der Intensivstation sowie bei Situationen am Lebensende.
„Wir haben uns die Entscheidung nicht leichtgemacht und werden die Situation in den nächsten Wochen genau beobachten“, erklärt Dr. Pemmerl weiter. „Denn auch wenn wir derzeit keine Covid-Patienten auf der Intensivstation behandeln, steigt die Zahl der Patienten auf der Covid-Station spürbar. Wir wissen aber, wie wichtig Besuche für die Genesung sein können und wagen daher diesen Öffnungsschritt.“
Caritas-Krankenhaus St. Josef / MB