Gegen die Frau lag ein Haftbefehl vor, der eine noch offene Freiheitsstrafe von 16 Monaten wegen Diebstahls vorsah.
Festnahme in der Bahnhofshalle
Die Bundespolizei kontrollierte die Frau gegen 11:30 Uhr in der Bahnhofshalle. Bei der Überprüfung ihrer Personalien stellte sich heraus, dass ein Vollstreckungshaftbefehl gegen die 33-Jährige vorlag. Dieser war von der Staatsanwaltschaft Regensburg wegen einer früheren Diebstahlsverurteilung ausgestellt worden.
Nach der Festnahme wurde die Frau von den Bundespolizisten direkt in eine Justizvollzugsanstalt überstellt, um die noch ausstehende Freiheitsstrafe von 16 Monaten zu verbüßen.
Bundespolizei Waldmünchen / FC