In der Nacht von Freitag auf Samstag kontrolliert eine Streife der PI Regensburg Nord einen Fahrradfahrer, weil dieser sehr auffällig und selbstgefährdend unterwegs war.
Der Grund für seine Fahrweise stand schnell fest: Der offensichtlich alkoholisierte Radfahrer verweigerte einen Atemalkoholtest, weswegen ihm Blut abgenommen werden sollte.
Der Regensburger zeigte allerdings Zweifel an der Echtheit der Polizeibeamten, trotz Legitimation durch Uniform, Dienstausweis und die Anwesenheit eines Streifenwagens. Daher wählte er kurzerhand die Notrufnummer der Polizei und vergewisserte sich, ob diese Kontrolle rechtmäßig war.
Außerdem verweigerte er sich den Maßnahmen weiterhin.
Erst als ihm Zwang angedroht wurde, lenkte der 30-Jährige ein. Ihn erwartet nun eine Anzeige aufgrund von Trunkenheit im Verkehr.
Die Promillegrenzen für Fahrradfahrer liegen bei 1,6 Promille. Hier gilt man als absolut fahruntüchtig. Liegen allerdings alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vor, sinkt der Grenzwert auf 0,3 Promille herab.
PI Regensburg Nord / JM