„Besuche von Angehörigen und Freunden sind während einer schweren Erkrankung oder nach einer Operation wichtige Stützen für unsere Patienten. Umso mehr freut es mich, dass wir den sinkenden Infektionszahlen Rechnung tragen können und unsere Besuchsregelungen anpassen können“, erklärt Professor Dr. Oliver Kölbl, Ärztlicher Direktor des UKR.
Stationäre Patienten dürfen zukünftig zwei Besucher täglich empfangen
Jeder stationäre Patient kann, ohne spezielle Genehmigung, innerhalb der festgelegten Besuchszeit, von 13:00 bis 18:00 Uhr,
täglich bis zu zwei Besucher empfangen. Diese dürfen sich allerdings
nicht gleichzeitig im Zimmer des Patienten aufhalten. Die Regelungen im Detail sind unter
www.ukr.de/coronavirus zu finden.
Grundsätzlich werden weiterhin alle Besucher im UKR mit persönlichen Daten erfasst, um eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können. Hierfür werden die Besucher gebeten, ein
Meldeformular vorab auszufüllen, zu unterschreiben und am jeweiligen Stationsstützpunkt abzugeben. Das Meldeformular ist für jeden Besuch erneut auszufüllen.
Ebenso werden weiterhin nur Besucher im UKR zugelassen, die keine Krankheitszeichen eines respiratorischen Infektes (z.B. Husten, Schnupfen etc.) mit Fieber aufweisen und die in den zwei Wochen vor dem Besuch keinen ungeschützten Kontakt zu einer Person mit SARS-CoV-2-Infektion hatten.
Hygienevorschriften müssen zwingend eingehalten werden
Die Besucher müssen sich an die Hygienevorgaben des UKR halten: ab dem Betreten des Klinikumsgebäudes muss für die gesamte Aufenthaltsdauer im UKR eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung oder FFP2-Maske (ohne Ventil) getragen werden; beim Betreten und Verlassen des Gebäudes und der Station ist eine gründliche Händedesinfektion vorzunehmen. Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
Begleitpersonen weiterhin nur in dringlichen Fällen erlaubt
Zugleich weist das UKR darauf hin, dass Personen, die Patienten zu ambulanten oder stationären Terminen ins Klinikum begleiten, nur dann erlaubt sind, wenn der Patient dringlich auf Hilfe angewiesen ist. In derartigen Fällen kann momentan nur eine Begleitperson genehmigt werden. Begleitpersonen müssen sich im UKR mit dem entsprechenden Meldebogen registrieren und ebenfalls alle Hygienevorgaben einhalten.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass diese Regeln auch für Personen gelten, die nach den geltenden Regeln des RKI einen kompletten Impfschutz aufweisen.
UKR/ MB