Um dies umzusetzen und den Schutz für Kunden und Beschäftigte zu erhöhen, appelliert die Stadt an alle Bürgerinnen und Bürger, bei ihren Behördengängen oder Besuchen in städtischen Einrichtungen weiterhin eine medizinische Gesichtsmaske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Plakate in den Eingangsbereichen werden auf diese Bitte hinweisen.
Sofern für einzelne Bereiche, wie zum Beispiel Kitas oder Schulen, laut Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eigene Regeln gelten, werden diese jeweils vor Ort, bzw. auf den jeweiligen Internetseiten bekannt gegeben.