Mo, 21.10.2024 , 14:10 Uhr

Regensburg: Anträge auf Fahrtkostenerstattung noch bis 31. Oktober einreichen

Schülerinnen und Schüler im Landkreis Regensburg, die nicht mehr kostenfrei zur Schule befördert werden, können noch bis zum 31. Oktober 2024 Anträge auf Fahrtkostenerstattung für das Schuljahr 2023/2024 stellen.

Betroffen sind unter anderem Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen in Vollzeit, Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11, Fachoberschulen und Berufsoberschulen, sowie im Teilzeitunterricht an Berufsschulen.

Frist und Einreichung

Die vollständig ausgefüllten Anträge, die sich ausschließlich auf das zurückliegende Schuljahr 2023/2024 beziehen, müssen bis spätestens 31. Oktober 2024 im Landratsamt Regensburg (Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg) eingereicht werden. Sie müssen von volljährigen Schülerinnen und Schülern oder den Erziehungsberechtigten unterzeichnet sein und die erforderlichen Nachweise, wie Fahrkarten und Schulbestätigung, beinhalten. Bei Online-Tickets wird zusätzlich eine Rechnung oder ein Kontoauszug als Nachweis benötigt.

Das Antragsformular steht auf der Homepage des Landkreises Regensburg unter der Rubrik Bürgerservice zur Verfügung.

 

Landkreis Regensburg / FC

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