Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat am 12. August 2024 Anklage gegen einen ehemaligen Geschäftsführer eines Unternehmens aus dem Landkreis Cham erhoben. Der Vorwurf: Untreue und falsche uneidliche Aussagen. Ihm wird zur Last gelegt, eine unberechtigte Provisionsvereinbarung über die Lieferung von 10 Millionen OP-Masken an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) geschlossen zu haben, wodurch das Unternehmen um 228.480 Euro geschädigt wurde.
Die Ermittlungen gegen insgesamt drei Angeschuldigte wurden aufgrund von Hinweisen des Untersuchungsausschusses Maske des Bayerischen Landtages seit Dezember 2022 geführt. Im Zentrum steht ein Vertrag über die Lieferung von 10 Millionen OP-Masken des Typs 2R im April 2020 zum Preis von 6,4 Millionen Euro an das LGL. Im Mai 2020 soll der beschuldigte Geschäftsführer nachträglich eine Provisionsvereinbarung fingiert und rückdatiert haben, obwohl kein Bedarf für eine Vermittlung bestand. Die vereinbarte Summe wurde anschließend an einen weiteren Angeschuldigten überwiesen, der den Großteil des Geldes an die Lebensgefährtin des ehemaligen Geschäftsführers weiterleitete.
Zusätzlich wirft die Anklage dem ehemaligen Geschäftsführer und einem weiteren Angeschuldigten vor, im Herbst 2022 vor dem Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtages falsche Aussagen über den Zustandekommen der Maskenlieferung gemacht zu haben. Die Anklage lautet auf Untreue in Tatmehrheit mit falscher uneidlicher Aussage.
Im Falle einer Verurteilung droht den Angeschuldigten nicht nur eine Haftstrafe, sondern auch die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 228.480 Euro. Die Staatsanwaltschaft hat bereits während der Ermittlungen Sicherungsmaßnahmen ergriffen. Trotz der erhobenen Anklage gilt für die Beschuldigten weiterhin die Unschuldsvermutung. Das Landgericht Regensburg wird über die Zulassung der Anklage entscheiden.
Staatsanwaltschaft Regensburg / TR