Fr, 23.02.2024 , 11:31 Uhr

Nach Randale in Silvesternacht: Anklage gegen drei Männer erhoben

Nach der Randale in der Silvesternacht vor dem Hemingway's in Regensburg hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage gegen drei Männer erhoben.

In der Silvesternacht gab es vor dem Hemingway’s in Regensburg eine Auseinandersetzung. Ende Januar wurden mehrere Tatverdächtige verhaftet. Ihnen wird gefährliche Körperverletzung und sexuelle Belästigung zulasten des Personals und mehrerer Gäste vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat jetzt Anklage gegen drei Männer erhoben. Die mutmaßlichen Täter seien unter anderem durch eine biometrische Gesichtserkennung von Videos identifiziert worden. Es soll sich bei den tunesischen Staatsangehörigen um sogenannte Mehrfach-Intensivtäter handeln, so die Staatanwaltschaft.

 

Mitteilung der Staatsanwaltschaft Regensburg

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat in der vergangenen Woche gegen drei Angeschuldigte Anklage zum Amtsgericht Regensburg – Schöffengericht – wegen des Tatvorwurfs der gefährlichen Körperverletzung und sexuellen Belästigung zu Lasten des Personals und mehrerer Gäste der Gaststätte Hemingway’s in der Regensburger Innenstadt am frühen Morgen des 01.01.2024 erhoben.

Die eilige Abarbeitung der Verfahren erfolgte in einem Sonderreferat der Staatsanwaltschaft Regensburg, welches Kriminalität durch Mehrfach-Intensiv-Straftäter im Stadtgebiet Regensburg bekämpft.

Am 01.01.2024 kam es gegen 02:30 Uhr zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen drei zunächst nicht identifizierten Tatverdächtigen und mehreren Gästen bzw. Mitarbeitern der Gaststätte Hemingway’s in Regensburg. Bei den nunmehr identifizierten Angeschuldigten handelt es sich um drei Personen tunesischer Staatsangehörigkeit im Alter von 31 bis 38 Jahren. Die Tat hatte aufgrund der Veröffentlichung eines Videos in den sozialen Medien überregionales Interesse erregt.

Laut Anklageschriften war Ausgangspunkt der Auseinandersetzung, dass einer der Angeschuldigten sich einer weiblichen Bedienung der Gaststätte von hinten näherte und dieser durch die getragene Hose spürbar sein Glied ans Gesäß drückte, woraufhin die Angeschuldigten aus dem Lokal verwiesen wurden. Die Anklage wirft den Angeschuldigten vor, daraufhin gegen mindestens acht geschädigte Gäste und Mitarbeiter der Gaststätte gewalttätig geworden zu sein. Hierbei soll es insbesondere zu vielfachen Faustschlägen ins Gesicht und Würfen mit abgebrochenen und intakten Glasflaschen auf Geschädigte gekommen sein. Eine der geworfenen abgebrochenen Glasflaschen drang tief in den Leistenbereich eines Geschädigten ein, so dass dieser notoperiert werden musste.

Die ursprünglich unbekannten Angeschuldigten wurden von der Ermittlungsgruppe Mehrfach-Intensivtäter der Polizeiinspektion Regensburg Süd in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Regensburg und dem Bayerischen Landeskriminalamt insbesondere anhand von Video- und Fotoaufnahmen mittels biometrischer Gesichtserkennung identifiziert und am 22.01.2024 aufgrund von Untersuchungshaftbefehlen des Amtsgerichts Regensburg inhaftiert.

Die Bearbeitung der Verfahren erfolgte seitens der Staatsanwaltschaft Regensburg durch ein Mitte November 2023 gegründetes Sonderreferat für Straftäter, die binnen kurzer Zeit mehrfach im Bereich der mittleren Kriminalität auffällig werden und insbesondere in der Nähe des Regensburger Hauptbahnhofs und Diskothekenviertels Straftaten begehen. Das staatsanwaltschaftliche Sonderreferat für Mehrfach-Intensiv-Straftäter ist fester Bestandteil der behördenübergreifenden Rahmenkonzeption „Gemeinsam stark für Regensburg“ zur Bekämpfung der sprunghaft angestiegenen Kriminalität im Stadtbereich Regensburg. Ziel der Staatsanwaltschaft Regensburg ist es, Intensivstraftäter frühzeitig in Untersuchungshaft zu nehmen und so schnell wie möglich eine Aburteilung begangenen Unrechts herbeizuführen. In den vergangenen drei Monaten wurden bereits 38 Mehrfach-Intensiv-Straftäter in Untersuchungshaft genommen und in 29 Fällen die Anklage erhoben.

Den drei angeschuldigten Personen liegen neben der Tat in der Silvesternacht jeweils mehrere weitere Straftaten zur Last, die laut Anklagen binnen weniger Wochen begangen wurden.

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Angeschuldigten weiterhin uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gilt. Das Amtsgericht Regensburg wird nunmehr über die Zulassung der Anklagen zur Hauptverhandlung entscheiden müssen.

 

 

Unser Bericht über den Fall (23.01.24)

Regensburg: Randale in der Silvesternacht

 

Staatsanwaltschaft Regensburg / MB

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