Der Vorsitzende Richter des Regensburger Landgerichts, Michael Hammer, sagte bei der Urteilsbegründung am Dienstag, es hätten nicht alle Zweifel ausgeräumt werden können, dass auch ein anderes Geschehen in Betracht komme (Az. KS 202 js 15476/20).
Laut Anklage soll der frühere Krankenpfleger im gemeinsamen Haus in Thalmassing (Landkreis Regensburg) seiner Frau Tabletten eines Blutverdünners ins Essen gerührt haben. Motiv für die Tat soll die Trennungsabsicht der Frau gewesen sein. Die Frau wollte nach Angaben der Staatsanwaltschaft mit den zwei Kindern in ihre frühere Heimat nach Nordrhein-Westfalen ziehen.
Nach Ansicht der Strafkammer steht aber nur fest, dass die 35-jährige Ehefrau des Angeklagten am 22. Juli 2020 mit einer Überdosis des Blutgerinnungshemmers ins Regensburger Universitätsklinikum kam, wobei jedoch keine Lebensgefahr bestand. Der angeklagte Deutsche hätte als Mitarbeiter des Krankenhauses auch Zugriff auf solche Arzneimittel gehabt und hätte das Essen der Frau präparieren können.
Der Richter betonte aber, dass das Gericht auch fernliegendere Möglichkeiten nicht ausklammern könne. So sei es möglich, dass die Ehefrau das Medikament selbst eingenommen habe. Warum die Frau dies gemacht haben sollte, wurde in dem Verfahren nicht geklärt. Die Richter hielten einen Suizidversuch für unwahrscheinlich. Auch die Möglichkeit, dass die Ehefrau ihren Partner belasten wollte, sah die Kammer als nicht naheliegend an.
dpa