Regensburg: Alkoholverbot in Innenstadt wird aufgehoben
Die Stadt Regensburg hebt mit Wirkung zum 5. April 2022 das am 8. September 2021 im Rahmen einer Allgemeinverfügung erlassene Alkoholabgabeverbot wieder auf.
Diese Aufhebung ergibt sich aus der Änderung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 18. März 2022 und dem Außerkrafttreten des §12 Abs. 2 Satz 1 der 15. BayIfSMV, wodurch das Alkoholkonsumverbot seine Wirksamkeit verlor.
Somit darf auf öffentlichen Verkehrsflächen in der Innenstadt und sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel wieder Alkohol getrunken und zur Mitnahme ge- und verkauft werden.