In den letzten Wochen haben Internetnutzer in ganz Deutschland Abmahnungen von einer Regensburger Anwaltskanzlei erhalten. Konkret geht es dabei um Besuche auf der Seite redtube.com. Dort werden pornographische Inhalte nicht zum Download, sondern zum sogenannten „Streaming“ angeboten.
Im Auftrag der Firma „The Archive“ hat U&C wohl über 10.000 Abmahnungen verschickt. Allerdings: Juristen zweifeln daran, dass Internetnutzer die 250 Euro zahlen sollen. Im aktuellen Fall ist nicht einmal klar, ob betroffene Benutzer wirklich etwas illegales getan haben. Der Rechtsanwalt Markus Rebl aus Regenburg sieht das ähnlich:
„Anders als bei Angeboten wie “kino.to” sind die pornographischen Webseiten, so auch das Angebot “RedTube”, im Internet nicht zwingend illegal. Es ist nach meiner Rechtsauffassung von der Unwirksamkeit dieser Abmahnung auszugehen. Eine Rechtsverteidigung hätte jedenfalls gute Erfolgsaussichten.”
Sollte wirklich eine Abmahnung ins Haus flattern, soll man die damit verbundene Unterlassungserklärung auf keinen Fall einfach so unterschreiben ohne sich zu den den Reaktionsmöglichkeiten von einem Anwalt beraten zu lassen.
Ebenfalls in der Kritik steht die Ermittlung der abgemahnten Anschlussinhaber. Diese sei aber rechtmäßig erfolgt, erklärt die Kanzlei auf ihrer Homepage.
MF