Er muss eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verbüßen.
Gegen 08:30 Uhr fiel der Mann bei einer Routinekontrolle der Bundespolizei in der Bahnhofshalle auf. Ein Abgleich mit dem Fahndungssystem bestätigte, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag.
Das Amtsgericht Regensburg hatte den 48-Jährigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Zusätzlich wurde eine Einziehung von Wertersatz im mittleren fünfstelligen Bereich angeordnet.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde entschieden, den Mann in einer Entziehungsanstalt unterzubringen. Die Bundespolizisten lieferten ihn umgehend in die nächstgelegene Maßregeleinrichtung ein.
Bundespolizeiinspektion Waldmünchen / FC