Fr, 15.09.2017 , 11:54 Uhr

Regensburg: 2 Jahre, 9 Monate für sexuelle Nötigung und Körperverletzung

Der Vorfall am Neujahrsmorgen in Regensburg ist vor Gericht nicht als Vergewaltigung eingestuft worden. Der Angeklagte wurde heute vor dem Landgericht Regensburg zu einer Haftstrafe verurteilt. Zwei Jahre und neun Monate wird der junge Mann wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung im Gefängnis bleiben müssen. Dabei bleibt der bereits bestehende Haftbefehl aufrecht erhalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Mann kann in Berufung gehen.

Die Tat hatte sich am Neujahrsmorgen gegen 5:30 Uhr ereignet. Der aus Pakistan stammende Mann hatte eine Altenpflegerin überfallen- vor Gericht ging es seit August darum, ob die Tat als Vergewaltigung zu werten ist. Das Gericht hielt die Geschädigte zwar für glaubwürdig, trotzdem konnte während des Prozesses offenbar nicht bewiesen werden, dass sie auch wirklich vergewaltigt worden war.

 

Vergewaltigung nicht eindeutig nachgewiesen

Sowohl eine DNA-Probe, die nur oberflächlich nachgewiesen werden konnte, als auch widersprüchliche Angaben der Frau zu den Vorgängen am Neujahrsmorgen führten jetzt dazu, dass ein Eindringen in den Körper – für die Einstufung als Vergewaltigung entscheidend – nicht nachgewiesen werden konnte.

 

Angriff von hinten

Das Gericht wertete zudem ein Geständnis des Mannes, seine Reue und Schuldeinsicht als strafmildernd. Der Mann hatte die Frau am Neujahrsmorgen von hinten angegriffen und ihr den Mund zugehalten – dies wurde vom Gericht wiederum als erschwerende Tatsache gewertet. Durch die Hilferufe der Frau wurde am ersten Januar eine Anwohnerin auf die Situation aufmerksam. So konnte der Mann in die Flucht geschlagen werden.

 

Immer noch psychische Folgen

Eine Bewährungsstrafe kam auch deshalb nicht in Frage, weil die Frau heute immer noch mit den Folgen des Überfalls zu kämpfen hat. So hat ein Gerichtssprecher gegenüber TVA bestätigt, dass ihr aufgrund der psychischen Folgen des Falles auch Schadenersatz und ein Schmerzensgeld zusteht. Vor Gericht wurde heute aber noch keine Höhe dieser Zahlungen festgelegt- Die Frau müsste das Geld noch in einem Zivilprozess einklagen.

 


Video: So haben wir über die Tat Anfang Januar berichtet.

PM/MF

Das könnte Dich auch interessieren

26.12.2024 Unterpfraundorf: Wohnungsbrand durch umgefallene Kerze Am 1. Weihnachtsfeiertag hat es im Obergeschoss einer Doppelhaushalte bei Nittendorf gebrannt - verletzt wurde glücklicherweise niemand. 24.12.2024 Regensburg: Feuerwehrgroßeinsatz an Heiligabend - Keine Verletzten Ein Brandeinsatz in einer Wohnanlage im Stadtsüden erforderte an Heiligabend ein Großaufgebot und Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr. Durch schnelles Eingreifen konnte eine Brandausbreitung verhindert werden. 24.12.2024 Thonlohe: Sperrmüll im Wald verbrannt In der Nacht auf den 24. Dezember hat jemand in einem Waldstück bei Thonlohe unter anderem eine Waschmaschine verbrannt. 23.12.2024 Barbing: Schwerer Unfall auf der A3 nach Reifenplatzer Am Abend des 22.12.2024 ereignete sich auf der A3 bei Barbing ein schwerer Verkehrsunfall, der eine stundenlange Sperrung in Fahrtrichtung Frankfurt zur Folge hatte. Ein BMW überschlug sich aufgrund eines geplatzten Reifens und kam auf dem Dach in einem angrenzenden Feld zum Liegen. Vier Personen wurden verletzt, eine davon schwer.