Der Vorfall am Neujahrsmorgen in Regensburg ist vor Gericht nicht als Vergewaltigung eingestuft worden. Der Angeklagte wurde heute vor dem Landgericht Regensburg zu einer Haftstrafe verurteilt. Zwei Jahre und neun Monate wird der junge Mann wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung im Gefängnis bleiben müssen. Dabei bleibt der bereits bestehende Haftbefehl aufrecht erhalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Mann kann in Berufung gehen.
Die Tat hatte sich am Neujahrsmorgen gegen 5:30 Uhr ereignet. Der aus Pakistan stammende Mann hatte eine Altenpflegerin überfallen- vor Gericht ging es seit August darum, ob die Tat als Vergewaltigung zu werten ist. Das Gericht hielt die Geschädigte zwar für glaubwürdig, trotzdem konnte während des Prozesses offenbar nicht bewiesen werden, dass sie auch wirklich vergewaltigt worden war.
Sowohl eine DNA-Probe, die nur oberflächlich nachgewiesen werden konnte, als auch widersprüchliche Angaben der Frau zu den Vorgängen am Neujahrsmorgen führten jetzt dazu, dass ein Eindringen in den Körper – für die Einstufung als Vergewaltigung entscheidend – nicht nachgewiesen werden konnte.
Das Gericht wertete zudem ein Geständnis des Mannes, seine Reue und Schuldeinsicht als strafmildernd. Der Mann hatte die Frau am Neujahrsmorgen von hinten angegriffen und ihr den Mund zugehalten – dies wurde vom Gericht wiederum als erschwerende Tatsache gewertet. Durch die Hilferufe der Frau wurde am ersten Januar eine Anwohnerin auf die Situation aufmerksam. So konnte der Mann in die Flucht geschlagen werden.
Eine Bewährungsstrafe kam auch deshalb nicht in Frage, weil die Frau heute immer noch mit den Folgen des Überfalls zu kämpfen hat. So hat ein Gerichtssprecher gegenüber TVA bestätigt, dass ihr aufgrund der psychischen Folgen des Falles auch Schadenersatz und ein Schmerzensgeld zusteht. Vor Gericht wurde heute aber noch keine Höhe dieser Zahlungen festgelegt- Die Frau müsste das Geld noch in einem Zivilprozess einklagen.
PM/MF