Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg ergaben, dass eine Leistungsbezieherin aus dem Landkreis Regensburg über einen Zeitraum von vier Jahren zu Unrecht Leistungen vom zuständigen Jobcenter erhalten hat.
Durch nicht gemeldete Einkünfte aus illegaler Prostitution entstand dem Jobcenter des Landkreises Regensburg dabei ein Schaden in Höhe von circa 4.900 Euro.
Das Amtsgericht Regensburg verurteilte die bereits einschlägig vorbestrafte Leistungsbezieherin nun wegen Betrugs in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung auf drei Jahre.
Hauptzollamt Regensburg