Das Landratsamt des Landkreises Regensburg informiert über Quarantänemaßnahmen an Kindertagesstätten und Schulen im Raum Regensburg. Aufgrund aufgetretener COVID-19-Fälle sind insgesamt 10 Einrichtungen neu von solchen Maßnahmen betroffen. Bereits am 19. April und am 21. April hatte das Landratsamt diese Woche über derartige Maßnahmen informiert.
Wegen aufgetretener COVID-19-Infektionsfälle sind folgende Kitas und Schulen von Quarantänemaßnahmen zum Stand heute neu betroffen:
Informationen zu Corona im Landkreis Regensburg finden Sie auf https://www.landkreis-regensburg.de/unser-landkreis/aktuelles/coronavirus/corona-im-landkreis/.
Pressemitteilung / MF
Für die kommende Woche vom 26. April bis einschließlich 2. Mai gelten für die Schulen und Kindertageseinrichtungen im Landkreis Regensburg die bisherigen Regelungen.
Das heißt, an den Schulen findet grundsätzlich nur Distanzunterricht statt. Wechselunterricht beziehungsweise Präsenzunterricht mit Mindestabstand ist nur möglich für die Abschlussklassen, für die Jahrgangsstufe 11 am Gymnasium und der Fachoberschule sowie für die Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe. Die Kitas im Landkreis Regensburg können wie bisher lediglich in der Notbetreuung öffnen. Die Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder) sind geschlossen.
Der vom Bund neu eingeführte Schwellenwert einer 7-Tage-Inzidenz von 165, der im neuen Infektionsschutzgesetz die Obergrenze für die Umstellung auf Distanzunterricht in den meisten Jahrgangsstufen darstellt, hat in Bayern zumindest vorerst keine unmittelbare Auswirkung. Denn die Länder haben die Möglichkeit, Regelungen zum Infektionsschutz, die strenger sind als die des Bundesgesetzes, fortbestehen zu lassen. Daher bleibt es beim Unterrichtsbetrieb bei den bisherigen landesrechtlichen Regelungen. Nachdem der RKI-Inzidenzwert des Landkreises am heutigen 23. April bei 210,2 liegt, gilt somit weiter der Regelungsinhalt, wie er für die Inzidenzkategorie „über 100“ vorgesehen ist.
Auch die an drei aufeinanderfolgenden Tagen eingetretene Überschreitung des Inzidenzwertes von 200 für den Landkreis ändert für den Schul- und Kitabetrieb nichts, nachdem die derzeitige bayerische Rechtslage nur drei Inzidenzkategorien vorsieht: die erste bis 50, die zweite von 50 bis 100 und die dritte ab 100. Für Inzidenzwerte ab 200 sind damit keine weiteren Verschärfungen vorgesehen.
Pressemitteilung Landkreis Regensburg